Was die Bedingungen der EU für einen Beitritt der Ukraine beinhalten
Am 22. Juni habe ich eine Tickermeldung mit der Überschrift „ EU-Kommission bezeichnet den militärischen Konflikt als wichtigstes Hindernis für den EU-Beitritt der Ukraine “ veröffentlicht und bewusst einige Tage abgewartet, bevor ich darauf eingehe. Der Grund ist, dass darin quasi nebenbei eine sehr interessante Information zu finden war und ich sehen wollte, ob jemand sie aufgreift.
Vasallenstaat
Was die Bedingungen der EU für einen Beitritt der Ukraine beinhalten
von Thomas Röper
25, Juni 2023
Am 22. Juni habe ich eine Tickermeldung mit der Überschrift „EU-Kommission bezeichnet den militärischen Konflikt als wichtigstes Hindernis für den EU-Beitritt der Ukraine“ veröffentlicht und bewusst einige Tage abgewartet, bevor ich darauf eingehe. Der Grund ist, dass darin quasi nebenbei eine sehr interessante Information zu finden war und ich sehen wollte, ob jemand sie aufgreift. Ich habe dazu aber bisher nichts gefunden.
Die Ukraine unter ausländischer Kontrolle
In der Meldung gab es einen Abschnitt mit der Überschrift „Verfassungsgericht mit ausländischer Beteiligung„, in dem man lesen konnte:
„Die Aufnahme von Personen, die von der internationalen Gemeinschaft empfohlen wurden, in das System des ukrainischen Verfassungsgerichts sei eine Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU, sagte Várhelyi.
„Die Ukraine hat bei der Reform des Verfassungsgerichts gute Fortschritte gemacht“, sagte er. „Allerdings muss das ukrainische Parlament noch die Bestimmung über von der internationalen Gemeinschaft ernannte Mitglieder des Verfassungsgerichts verabschieden, damit diese Bedingung erfüllt ist“.“
Sie haben richtig gelesen: Die EU stellt für die Aufnahme von Beitrittsgesprächen die Bedingung, dass die Ukraine sich aus dem Ausland („von der internationalen Gemeinschaft“) vorschreiben lassen soll, wer in dem Land als Richter Mitglied des Verfassungsgerichts wird. Die EU (oder der Westen) wollen ganz offen die Kontrolle über die Ukraine übernehmen, denn das Verfassungsgericht eines Landes ist die vielleicht höchste Machtinstanz, schließlich kann es sogar Regierungsentscheidungen kippen.
Das war auch keine russische Propaganda und keine Falschmeldung der russischen Nachrichtenagentur TASS, deren Meldung ich zitiert habe, denn auf der Seite von EU-Kommissar Várhelyi kann man das ebenfalls lesen:
„Die Ukraine hat gute Fortschritte bei der Reform des Verfassungsgerichts erzielt – dies ist Schritt 1, in dem sie das notwendige Gesetz in erster Lesung verabschiedet hat. Dieses Gesetz begründet – so denken wir – einen soliden Prozess, aber es ist noch zu früh, um das zu sagen, weil das Gesetz noch zur zweiten Lesung in der Rada ansteht, zu der bis zum 24. Juni noch Änderungen eingereicht werden können. Und es ist sehr wichtig, dass in diesem Prozess die entscheidende Rolle der international nominierten Mitglieder, wie von der Regierung vorgeschlagen, vollständig bestätigt werden muss.“
Wenn ich bei Google unter dem Namen „Várhelyi“ nach aktuellen Nachrichten suche, finde ich auf Deutsch nur eine kurze Meldung des Deutschlandfunkes darüber, in der man jedoch nicht darüber informiert wird, dass die EU von der Ukraine offen fordert, Mitglieder des Verfassungsgerichtes aus dem Ausland nominieren zu lassen.
Die „souveräne“ Ukraine?
Wenn man bedenkt, dass der Westen ständig von der „souveränen“ Ukraine spricht und dass das Regime in Kiew aus Nationalisten besteht, die ebenfalls ihre „souveräne“ Ukraine feiern, ist es nur noch absurd, wenn man sich die Realität anschaut, denn von Souveränität kann bei dem Land keine Rede sein.
Als Beispiel sei nur daran erinnert, dass die Ukraine nach dem Maidan ein Gesetz erlassen hat, dass den Aufsichtsräten von staatlichen Unternehmen die Unabhängigkeit vom Staat sichern soll. Das ist total absurd, denn der Staat ist Eigentümer dieser Unternehmen, die per Gesetz vom Staat unabhängig gemacht werden sollten. Im Ergebnis wurden Vertreter der USA und westlicher NGOs (vor allem von Soros), also Ausländer, in diese Aufsichtsräte gesetzt. Das Gesetz hat ukrainische Staatsunternehmen faktisch aus dem Machtbereich der Ukraine entzogen und den Interessen der USA untergeordnet.
Wie kann man da von einem „souveränen“ Land sprechen? Zumal das entsprechende Gesetz von einem der vielen Ausländer erlassen wurde, die nach dem Maidan in der Ukraine zu Ministern ernannt wurden.
Würden die USA es zulassen, dass die „internationale Gemeinschaft“ die Mitglieder des US-Verfassungsgerichtes „nominiert“? Oder dass staatliche amerikanische Unternehmen von Ausländern geleitet würden? Natürlich nicht, weil die USA wert auf ihre Souveränität legen.
Aber dass die Ukraine und ihre Regierung nichts weiter als Befehlsempfänger des Westens sind, ist natürlich nur russische Propaganda…Weiterlesen im anti-spiegel.ru
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Eine sehr gute Beobachtung von Th. Röper und unglaublich, wie die EU die Souveränität der Ukraine beseitigen will. Und ist es Wahnsinn, so hat es doch Methode: Schon das EU-Assoziierungsabkommen 2013 enthielt eine Klausel, das der Ukraine auch die miltärische! „Zusammenarbeit“ mit der EU vorschrieb. Der Beitritt der Slowakei zur NATO , den die Bevölkerung noch zuvor in einem Referendum abgelehnt hatte, kam dann beim Beitritt des Landes zur EU durch die Hintertür. In der „Kriegspsychose“ in der sich die EU befindet, wir heute der ungarische Außenminister schreibt, geht es immer weniger um Werte oder Verfassung.