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„Demokratiefördergesetz“ – Was versteht Bundesregierung konkret unter „Verhöhnung des Staates“?
19. Februar 2024
Innenministerin Nancy Faeser hatte am 13. Februar erklärt: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Doch war bisher in diesem Kontext das Verhöhnen, also sich über Staat und seine Institutionen lustig machen, elementarer und nicht strafbewehrter Bestandteil der politischen und medialen Kultur der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten auf der Bundespressekonferenz wissen, was die Ministerin konkret unter „verhöhnen des Staates“ versteht und wie sie dies jetzt verfassungskonform strafrechtlich verfolgen will. Von Florian Warweg
Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Februar 2024
„Demokratiefördergesetz“ – Was versteht Bundesregierung konkret unter „Verhöhnung des Staates“?
Innenministerin Nancy Faeser hatte am 13. Februar erklärt: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Doch war bisher in diesem Kontext das Verhöhnen, also sich über Staat und seine Institutionen lustig machen, elementarer und nicht strafbewehrter Bestandteil der politischen und medialen Kultur der Bundesrepublik.
Frage Warweg
Innenministerin Nancy Faeser hat am 13. Februar auf X unter anderem erklärt: Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen. – Das Verhöhnen, also das Lustigmachen über den Staat und seine Institutionen, ist ja Teil des normalen politischen und medialen Geschehens. Da würde mich interessieren: Können Sie vielleicht noch einmal konkretisieren, was die Innenministerin mit „verhöhnen“ meinte, was sie jetzt strafrechtlich verfolgen will? Weiterlesen in den nachdenkseiten.de
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