Der Westen, der Süden und das Recht

Der Westen, der Süden und das Recht

(Eigener Bericht) – Die Bundesregierung muss mit der einstweiligen Anordnung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag im Genozidverfahren gegen Israel einen herben Schlag hinnehmen. Mitte Januar hatte sie offen behauptet, der gegen Tel Aviv erhobene „Vorwurf des Völkermords“ „entbehrt jeder Grundlage“.

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Der Westen, der Süden und das Recht

Die IGH-Anordnung gegen Israel widerlegt die Behauptung Berlins, Südafrikas Klage entbehre „jeder Grundlage“, und bringt erstmals den Globalen Süden vor der Weltjustiz in die Offensive.

29. Januar 2024

DEN HAAG/BERLIN (Eigener Bericht) – Die Bundesregierung muss mit der einstweiligen Anordnung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag im Genozidverfahren gegen Israel einen herben Schlag hinnehmen. Mitte Januar hatte sie offen behauptet, der gegen Tel Aviv erhobene „Vorwurf des Völkermords“ „entbehrt jeder Grundlage“. Der IGH hat jetzt Israel zu Maßnahmen verpflichtet, die deutlich machen, dass er konkrete Anhaltspunkte für genozidale Absichten und Handlungen erkennt. Käme er im Hauptverfahren zu dem Schluss, Israel habe sich tatsächlich genozidaler Aktivitäten schuldig gemacht, dann sähe sich Berlin dem Vorwurf ausgesetzt, es habe – etwa mit seinen Waffenlieferungen – Beihilfe dazu geleistet. Das IGH-Verfahren bringt schon heute gravierende Konsequenzen für Deutschland mit sich. Bislang konnte sich Berlin sicher sein, dass die internationale Justiz weitgehend im Sinne des Westens funktionierte; so wurden etwa vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Verfahren ausschließlich gegen nichtwestliche Staaten eingeleitet, während die Kriegsverbrechen des Westens ohne Folgen blieben. Im aktuellen IGH-Verfahren gehen nun Staaten des Globalen Südens gegen Israel und seine westlichen Unterstützer vor.

Die Anordnung des IGH

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag, das höchste Gericht der Vereinten Nationen, hat am Freitag in einer einstweiligen Anordnung den Eilanträgen Südafrikas in dessen Genozidverfahren gegen Israel teilweise stattgegeben.[1] Eine sofortige Einstellung der Angriffe im Gazastreifen, wie Pretoria sie gefordert hatte, verlangt er nicht; doch hat er Israel aufgefordert sicherzustellen, dass seine Kriegführung keinen der Tatbestände erfüllt, die in Artikel II der Völkermord-Konvention als kennzeichnend für einen Genozid festgehalten sind. Damit hat die klare Mehrheit der IGH-Richter, so heißt es in einem Fachbeitrag, sehr „deutlich“ gemacht, dass es auf israelischer Seite zumindest „plausible Anhaltspunkte“ für genozidale Absichten oder Handlungen gibt.[2] Der IGH hat Israel mit seiner einstweiligen Anordnung zu sechs Maßnahmen verpflichtet. Insbesondere dringt er darauf, die Versorgungslage im Gazastreifen zu verbessern und jegliche öffentliche Anstachelung oder gar Aufforderung zum Genozid an den Palästinensern zu unterbinden respektive zu bestrafen. Letzteren beiden Anordnungen stimmte nicht zuletzt auch der von Israel entsandte Richter Aharon Barak zu. Israel muss nun innerhalb eines Monats einen Bericht vorlegen, in dem es sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung eines Genozids dokumentiert.Weiterlesen bei german-foreign-policy.com

 

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