EU-Parlament will Kritik an Genderpolitik mit Terrorismus und Menschenhandel gleichstellen Geld und mehr Ein Blog von Norbert Häring

„In fast beispielloser Missachtung des EU-Vertrags und des gesunden Menschenverstands hat eine Mehrheit der überbezahlten und unterbeschäftigten EU-Parlamentarier eine Resolution verabschiedet, die fordert, „Hassrede“ zu einem Verbrechen nach EU-Recht zu erklären.“ …

„Solche Exzesse der Parlamentarier sind hilfreich, um die gesellschaftliche Basis für eine weitreichende Reform und Entmachtung eines übergriffigen, demokratiefernen Brüsseler Molochs zu legen.“

https://norberthaering.de/news/eu-parlament-resolution-hassrede/

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EU-Parlament will Kritik an Genderpolitik mit Terrorismus und Menschenhandel gleichstellen

8. 02. 2024 | In fast beispielloser Missachtung des EU-Vertrags und des gesunden Menschenverstands hat eine Mehrheit der überbezahlten und unterbeschäftigten EU-Parlamentarier eine Resolution verabschiedet, die fordert, „Hassrede“ zu einem Verbrechen nach EU-Recht zu erklären. Das ist eine Kategorie, die nach EU-Vertrag ausdrücklich nur für schwerste Verbrechen wie Terrorismus und Kinderpornographie vorgesehen ist.

 

Wenn es nach dem EU-Parlament geht, führen Banner von Fußballfans, wonach es „nur einen lächerlichen DFB aber zwei Geschlechter“ gebe, nicht mehr nur zu Geldstrafen des Deutschen Fußballbundes (DFB) gegen deren Verein, sondern die Verantwortlichen sollen nach EU-Vorgaben als Schwerkriminelle verfolgt werden. Denn so ein Banner wird als Hassrede gegen Trans-Menschen und Menschen interpretiert, die sich keinem der zwei traditionellen Geschlechter zugehörig fühlen.

Das EU-Parlament kann in dieser Sache keine Gesetzentwürfe einbringen. Deshalb fordert es in einer am 18. Januar angenommenen Resolution den zuständigen EU-Rat zum Handeln auf. In der Presseerklärung dazu heißt es (übersetzt):

„Die Abgeordneten fordern den Rat auf, endlich Fortschritte bei der Gesetzgebung zu machen, um einen angemessenen Schutz vor Hass für alle Menschen in Europa zu gewährleisten. Der Rat solle bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode einen Beschluss zur Aufnahme von Hassreden und Hasskriminalität in den Kreis der Straftaten im Sinne von Artikel 83 Absatz 1 AEUV (sogenannte „EU-Delikte“) annehmen, heißt es in dem am Donnerstag mit 397 Ja-Stimmen, 121 Nein-Stimmen und 26 Enthaltungen angenommenen Bericht.“ Weiterlesen bei norberthaering.de

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