
Kriegsbilder an der Botschaft Russlands in Berlin? Jetzt soll Karlsruhe entscheiden
Zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine soll am Sonnabend auch in Berlin demonstriert werden. Doch es stellt sich die Frage: Was ist dabei erlaubt?
Kriegsbilder an der russischen Botschaft in Berlin? Jetzt soll Karlsruhe entscheiden
Zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine soll am Sonnabend auch in Berlin demonstriert werden. Doch es stellt sich die Frage: Was ist dabei erlaubt?
Im Streit um das Gedenken zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine am Sonnabend ist kein Ende in Sicht. Der Ukraine-Solidaritätsverein Vitsche wollte Bilder des Krieges an die Fassade der russischen Botschaft in Berlin-Mitte projizieren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat dies untersagt. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Eilentscheidung treffen.
Nach Worten von Vitsche-Anwalt Patrick Heinemann ist die „Würde der (russischen) Botschaft“ nicht berührt, sie sei auch nicht in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Die Selbstdarstellung der Botschaft sei völkerrechtlich nicht besonders geschützt, „jedenfalls wäre so ein Schutz nicht absolut und der Versammlungsfreiheit übergeordnet“. Tatsächlich schütze die Versammlungsfreiheit „gerade auch das Recht, über Ort und Art des Protests selbst zu entscheiden und ihn dahin zu tragen, wo es den Kritisierten wehtut“, sagte Heinemann. Und: „Vitsche wird jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen.“
Kriegsbilder an russischer Botschaft: OVG hat Entscheidung bestätigt
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