Der Westen, der Süden und das Recht (II)

Der Westen, der Süden und das Recht (II)

(Eigener Bericht) – Nicaragua verklagt Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag für seine Unterstützung eines drohenden Genozids an der Bevölkerung im Gazastreifen durch Israel. Wie das höchste Gericht der Vereinten Nationen am vergangenen Freitag mitteilte, hat die Regierung in Managua eine entsprechende Klageschrift eingereicht und fordert den IGH zudem auf, einstweilige Maßnahmen gegen die Bundesrepublik zu verhängen.

Der Westen, der Süden und das Recht (II)

Nicaragua verklagt Deutschland wegen Unterstützung eines drohenden israelischen Genozids im Gazastreifen vor dem IGH in Den Haag: Der Globale Süden nimmt den Kampf gegen die doppelten Standards des Westens auf.

5. März 2024

MANAGUA/BERLIN/TEL AVIV (Eigener Bericht) – Nicaragua verklagt Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag für seine Unterstützung eines drohenden Genozids an der Bevölkerung im Gazastreifen durch Israel. Wie das höchste Gericht der Vereinten Nationen am vergangenen Freitag mitteilte, hat die Regierung in Managua eine entsprechende Klageschrift eingereicht und fordert den IGH zudem auf, einstweilige Maßnahmen gegen die Bundesrepublik zu verhängen. Im Mittelpunkt der Klage steht vor allem die deutsche Unterstützung für Israels Streitkräfte mit der Lieferung von Waffen und Munition im Wert von hunderten Millionen Euro. Zwar sei es vollkommen verständlich, dass Verbündete Israels wie Deutschland nach dem Massaker der Hamas vom 7. Oktober eine „angemessene Reaktion“ unterstützten, heißt es in der Klageschrift; das könne jedoch keine Ausrede für Verstöße gegen das internationale Recht sein. Nicaraguas Klage ist nach derjenigen Südafrikas gegen Israel ein weiteres Beispiel dafür, dass Staaten des Globalen Südens sich in ihrem Kampf gegen Übergriffe des Westens auf UN-Gerichte berufen; bislang fungierten diese meist als Instrumente des Westens gegen missliebige Länder des Südens.

Die einstweilige Anordnung des IGH

Hintergrund für Nicaraguas Vorgehen ist die einstweilige Anordnung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag vom 26. Januar, in der das höchste Gericht der Vereinten Nationen Südafrikas Eilanträgen in dessen Genozidverfahren gegen Israel teilweise stattgegeben hat. Zwar forderte der IGH keine sofortige Einstellung der Angriffe auf den Gazastreifen; doch verpflichtete er Israel dazu sicherzustellen, dass seine Kriegführung die Tatbestände aus Artikel II der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht erfüllt. Vor allem drang er darauf, die Versorgung des Gazastreifens zu verbessern und jede öffentliche Anstachelung oder gar Aufforderung zum Völkermord strikt zu unterbinden. Diesen beiden Anordnungen stimmte auch der von Israel entsandte Richter Aharon Barak zu (german-foreign-policy.com berichtete [1]). Das Gericht forderte Israel zudem auf, innerhalb eines Monats einen Bericht vorzulegen, in dem es sämtliche von ihm getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung eines Völkermords dokumentiert. Mit seinem Entscheid machte der IGH klar, dass er in der israelischen Kriegführung zumindest gewichtige Anhaltspunkte für genozidale Aktivitäten wahrnehmen konnte.

Nicaragua gegen Deutschland

Wenige Tage später, am 2. Februar, teilte Nicaraguas Regierung mit, sie leite Schritte gegen Deutschland, Großbritannien, Kanada und die Niederlande wegen Unterstützung genozidaler Handlungen in Israels Krieg gegen die Hamas und vor allem bei den israelischen Angriffen auf den Gazastreifen ein; sie habe die Regierungen der vier Länder schon in einer Verbalnote über ihr Vorgehen unterrichtet.[2] Die Verbalnote an die Bundesregierung wurde laut Angaben aus Managua über die Ständigen Vertretungen der beiden Staaten bei den Vereinten Nationen in New York übermittelt. In ihr hieß es, Nicaragua fordere die Bundesregierung auf, jegliche Lieferung von Waffen, Munition und Rüstungstechnologie an Israel „unmittelbar einzustellen“; denn schließlich sei die Befürchtung „plausibel, dass sie genutzt werden, um Verstöße gegen die Völkermordkonvention zu ermöglichen oder zu begehen“.[3] Am 7. Februar erklärte ein Sprecher der Bundesregierung, er habe lediglich „Kenntnis von einer Pressemitteilung“ aus Nicaragua, deren „Inhalte“ – es handelte sich dabei um die erwähnte Pressemitteilung vom 2. Februar – er „natürlich“ zurückweise.[4] Am 14. Februar bestätigte die Bundesregierung der nicaraguanischen Regierung den Eingang der Verbalnote. Von weiteren Reaktionen Berlins ist nichts bekannt. Weiterlesen bei german-foreign-policy.com

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