DLF Interview mit Nora Salem Juristin, Uni Kairo, zu Nahost-Rolle Deutschlands

Interview mit Nora Salem, Juristin, Uni Kairo, zu: Nahost-Rolle Deutschlands

Mobilität heißt: Menschen bewegen, Waren ans Ziel bringen, ferne Orte entdecken, zu Lande, zu Wasser, in der Luft. Mobilität überwindet Grenzen und verändert Räume. Durch Mobilität können aber auch Konflikte entstehen.

 

 

 

Nora Salem Nora Salem ist Assistenzprofessorin für internationales Recht und Leiterin der Abteilung für öffentliches internationales Recht an der Deutschen Universität in Kairo, Ägypten. Sie hat eine Reihe von Beratertätigkeiten bei den Vereinten Nationen ausgeübt, zuletzt beim UN-Büro für Terrorismusbekämpfung zu Fragen der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung.

The Legal Limits of Supporting Israel: An overview of the implications of the ICJ Provisional Measures for third-party states

On January 26, 2024, the International Court of Justice (‚ICJ‘ or ‚the Court‘) issued its provisional measures order on the Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip (South Africa v. Israel).

21. Februar 2024
Die rechtlichen Grenzen der Unterstützung Israels
Ein Überblick über die Auswirkungen der vorläufigen Maßnahmen des IGH auf Drittstaaten

Am 26. Januar 2024 hat der Internationale Gerichtshof („IGH“ oder „der Gerichtshof“) seine Anordnung über vorläufige Maßnahmen zur Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel) während der israelischen Militäroperationen erlassen (siehe hier und hier). Das Gericht entschied, dass es prima facie zuständig sei, da die Handlungen Israels plausibel in den Anwendungsbereich der Völkermordkonvention fallen, d.h. sie können eine verbotene völkermörderische Handlung im Sinne von Artikel II und III der Konvention darstellen, die in der besonderen Absicht durchgeführt wird, „eine nationale […] Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten“.

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Auswirkungen des IGH-Beschlusses auf Drittstaaten, die Israel politisch, finanziell oder militärisch unterstützen, darunter die USA, Kanada, das Vereinigte Königreich, Deutschland und die Niederlande. Ich argumentiere, dass die Plausibilität des Völkermordes die notwendige Beweisschwelle darstellt, um eine staatliche Verantwortung für Drittstaaten auf internationaler Ebene auszulösen und ein innerstaatliches Gerichtsverfahren einzuleiten.
Rechtliche Implikationen auf internationaler Ebene

Auf internationaler Ebene können sich die Staaten, die Israel politisch, finanziell oder militärisch unterstützen, entweder wegen unterlassener Prävention (Artikel I GC) oder wegen Beihilfe zum Völkermord (Artikel III (e) GC) verantworten. Natürlich variiert die Unterstützung jedes Staates in Art und Umfang, aber gemeinsame Merkmale sind die Bereitstellung von Militärhilfe oder die uneingeschränkte Genehmigung von Exportlizenzen für militärische Ausrüstung durch die Regierung. Hinzu kommen öffentliche Erklärungen von Regierungsvertretern, in denen sie bekräftigen, dass „Israel eine Demokratie ist, die den Menschenrechten und dem Völkerrecht verpflichtet ist und dass alle gegenteiligen Anschuldigungen absurd sind“, dass „ich die Forderungen nach einem sofortigen Waffenstillstand oder einer langen Pause […] nicht für richtig halte“, dass sie gegen die Annahme einer Resolution der Generalversammlung am 12.12. 2023, in der ein sofortiger humanitärer Waffenstillstand gefordert wird; übereilte Interventionen vor dem IGH im Namen Israels mit der Erklärung, dass die Bundesregierung „eine politische Instrumentalisierung [des Übereinkommens] entschieden ablehnt“; sowie die Anwendung der extremsten Maßnahme, nämlich die Einstellung der Finanzierung des UNRWA, nachdem einige seiner Mitarbeiter in den Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober verwickelt gewesen sein sollen, anstatt die Ergebnisse der UN-Untersuchungen abzuwarten. Weiterlesen auf Verfassungsblog.de

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