
Palästina-Kongress: Eskalation der Repression
Nachdem der Palästina-Kongress am Freitag unterbrochen und verboten wurde, erheben die Veranstalter Vorwürfe gegen die Polizei. Rund 9.000 Menschen demonstrieren gegen die Repression
13.04.2024
Eskalation der Repression
Von Jamal Iqrith
Der Umgang der Bundesregierung mit dem Thema Palästina nimmt immer groteskere Züge an: Am Freitag stürmte die Polizei den für dieses Wochenende in Berlin angesetzten Palästina-Kongress zwei Stunden nach Beginn wegen eines angeblichen »politischen Betätigungsverbots« des Redners Salman Abu Sitta, der mit einer Videobotschaft zugeschaltet war. Die von linken Gruppen organisierte Veranstaltung wurde abgebrochen, die 250 Teilnehmer mussten den Saal verlassen. Der Kongress bleibt für das gesamte Wochenende verboten. Einem weiteren Redner, dem palästinensisch-britischen Chirurg und Rektor der Universität Glasgow, Ghassan Abu Sitta, wurde am Berliner Flughafen keine Einreiseerlaubnis erteilt. Am Sonnabend erließ das Bundesinnenministerium ein Einreise- und Betätigungsverbot gegen den ebenfalls als Redner vorgesehenen ehemaligen griechischen Finanzminister Yannis Varoufakis, wie dieser auf Social Media bekannt gab.
Bundesinnenministern Nancy Faeser (SPD) lobte die Polizei am Freitag für ein »hartes Durchgreifen beim Kongress« und erklärte, man dulde keine »islamistische Propaganda«. Die Veranstalter erhoben in einer spontan einberufenen Pressekonferenz am Samstag morgen schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung: Das Vorgehen zeige, dass der deutsche Staat nicht wolle, dass »seine Mitschuld am Genozid in Gaza« angesprochen und angeklagt werde. Das Verbot sei »falsch und gefährlich«, die Entwicklung markiere eine »neue Stufe der Repression«, weil das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit »nicht nur eingeschränkt, sondern für mehrere Tage völlig ausgehebelt wurde«. Juristisch sei die Begründung für das Verbot als besonders einschneidende Maßnahme zudem mehr als zweifelhaft, erklärte Nadija Samour, Rechtsbeistand der Veranstaltungsleistung, auf jW-Nachfrage. Ein Betätigungsverbot greife nur bei physischer Anwesenheit einer Person.Weiterlesen in jungewelt.de
Kommentar hinterlassen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.