Gazakrieg: Keine Hoffnung für Gaza Von Norman Paech

Ich danke Norman Paech ganz herzlich für die Zusendung und Genehmigung der Veröffentlichung auf der Hochblauen Seite, seines heutigen Junge Welt Artikel ,e Evelyn Hecht-Galinski

Gazakrieg: Keine Hoffnung für Gaza

Der vorläufige Entscheid des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag zur Völkermordanklage gegen Israel ist eine bittere Enttäuschung und zeugt von Doppelmoral.

Nahostkonflikt: Entscheid des Haager Gerichtshofs ist eine bittere
Enttäuschung und zeugt von Doppelmoral.

Gazakrieg: Keine Hoffnung für Gaza
Von Norman Paech

29. Januar 2024

Genau zwei Wochen lang haben die 17 Richter des Internationalen
Gerichtshofes (IGH) über die Klage Südafrikas gegen Israel beraten. Nun
haben sie entschieden: Sie haben der israelischen Regierung die
Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention von 1948 zur Vermeidung eines
Genozids vorgehalten, die Israel bereits mit seinem Beitritt zu dem
Abkommen im selben Jahr verbindlich anerkannt hat – mehr nicht. Ein Ende
der Kriegshandlungen, wie es Südafrika gefordert hatte, haben sie nicht
verfügt. Noch am 15. Januar hatte auch UN-Generalsekretär António
Guterres einen sofortigen Waffenstillstand gefordert. Dem wollte sich das
Gericht offensichtlich nicht anschließen. Es gibt auch kein
Minderheitsvotum, welches einen Waffenstillstand fordert.

Der Vorwurf des Völkermordes, den Südafrika zur Anklage gemacht hatte,
stand nicht zur Beratung an. Er wird erst in den folgenden Jahren das
Gremium beschäftigen. Es erkannte aber an, dass »zumindest einige der von
Israel im Gazastreifen begangenen Handlungen und Unterlassungen unter die
Bestimmungen der Völkermordkonvention zu fallen scheinen«. Also, so das
Gericht, müsse Israel Maßnahmen ergreifen, um einen Völkermord zu
verhindern, die Anstiftung zum Völkermord bestrafen und die Vernichtung
von Beweismaterial verhindern. Außerdem müsse es die katastrophalen
Lebensbedingungen in Gaza beseitigen und humanitäre Hilfe zulassen.
Innerhalb eines Monats muss Israel einen Bericht über alle Maßnahmen
vorlegen, die zur Umsetzung dieser Anordnung ergriffen werden. Südafrika
hat die Möglichkeit, darauf zu reagieren.

Diese Entscheidung wird zu oft als Sieg Südafrikas und des Völkerrechts
begrüßt, als »Weckruf für Israel« oder »Ohrfeige für Netanjahu«,
auch als »wichtige Erinnerung daran, dass kein Staat über dem Gesetz
steht«, wie es der palästinensische Außenminister Riad Al-Maliki
formulierte. Doch was haben die Menschen in Gaza davon? Für sie steht
Israel spätestens seit 1967 über dem Gesetz, weil die USA und auch
Deutschland allen dortigen Regierungen den Rücken freigehalten haben.
Netanjahu hat nie Zweifel aufkommen lassen, dass er sein Ziel, die Hamas zu
vernichten, bis ans Ende verfolgen werde. Der Preis, den die Menschen in
Gaza bisher haben zahlen müssen, war dem Gericht bekannt. Es hat die
grauenhaften Fakten, welche Südafrika in seiner Klage detailliert
vorgelegt hat, nicht in Zweifel gezogen. Alle Hoffnungen, die sich mit
dieser Entscheidung auf eine Einsicht Israels richten und den Einstieg in
einen Pfad zum Frieden am Horizont sehen, sind ebenso hohl und
unrealistisch wie vergangene Hoffnungen nach den zahlreichen
Friedenskonferenzen im Anschluss an Oslo 1993.

Denn Netanjahu braucht nur auf die Reaktion Russlands auf die Entscheidung
des IGH vom 17. März 2022 zu verweisen, als das Gericht den sofortigen
Stopp der russischen Invasion in der Ukraine verfügte. Russland hat sich
nicht darum gekümmert. Haben die Richter die damals nach nur drei Wochen
Verhandlung getroffene klare Entscheidung vergessen? In dem seit
Jahrzehnten schwelenden Krieg in Palästina ist keine der beteiligten
Regierungen ohne Doppelmoral ausgekommen. Und jetzt muss sich auch der IGH
diesen Vorwurf gefallen lassen – denn die Situation am 17. März 2022 in
der Ukraine war nicht entfernt so katastrophal und verzweifelt wie die am
26. Januar 2024 in Gaza. Die UN-Sonderberichterstatterin für Palästina,
Francesca Albanese, die bereits einen äußerst kritischen Bericht über
die Situation der Menschenrechte in den von Israel besetzten Gebiete-

geschrieben hat, ist die einzige bisher, der diese Doppelmoral aufgefallen ist. Man könnte fragen, welchen Nutzen die verbindliche Anordnung eines sofortigen Waffenstillstands hätte, wenn feststeht, dass Israel sie doch nicht befolgt. Sie wäre dennoch äußerst wichtig gewesen. In diesem Fall könnte sich zum Beispiel Bundeskanzler Olaf Scholz nicht mehr auf seine Überzeugung stützen, dass Israel die Regeln des Völkerrechts befolge, Deutschland also weiterhin Waffen in den Krieg liefern könne. Gegen eine auch für Drittstaaten verbindliche Entscheidung zu handeln muss ernsthaft überlegt werden – die BRD ist nicht die USA. Nach dieser Entscheidung des IGH, die den Krieg weiterlaufen lässt, werden weder Berlin noch Washington Waffenlieferungen zur »unverbrüchlichen Unterstützung für das Existenzrecht Israels« aufgeben. Sie werden sich im Gegenteil zu ihnen legitimiert sehen. Es bleibt die Anrufung des UN-Sicherheitsrats, wenn Israel nach einem Monat seinen Bericht abgibt, ohne dass sich viel verändert hat. Dort werden die USA jedoch alle Entscheidungen gegen Israel – etwa für einen Waffenstillstand, weil die Auflagen des IGH nur bei einem Schweigen der Waffen erfüllt werden können – mit ihrem Veto abblocken, und ein erneuter Beschluss in der Generalversammlung bliebe unverbindlich. »Die Hoffnung stirbt zuletzt«: Nein, das war kein Tag, der den Menschen in Gaza Hoffnung geben konnte, es war für sie ein schwarzer Tag – und auch für den Internationalen Gerichtshof.“

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

Entdecke mehr von Sicht vom Hochblauen

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen