Nicht nur Katholiken, auch orthodoxe Juden darf man nennen – infosperber
Wenn ein Mann wegen Missbrauchs eines Buben angeklagt ist, dürfen Medien über deren Religion informieren – der NZZ sei Dank.
Doch die Redaktion der NZZ legte «aus grundsätzlichen medienrechtlichen Überlegungen» beim Obergericht Beschwerde ein. Am 9. Januar 2024 gab das Obergericht in einem inzwischen rechtskräftig gewordenen Urteil der NZZ recht. Die Zeitung informierte am 2. April darüber.
Deshalb dürfen die Medien jetzt darüber informieren, dass sich der Fall laut Anklage in der orthodoxen jüdischen Gemeinde in Zürich abspielte und die Taten am Sabbat geschehen sein sollen. Unterdessen hat das Bezirksgericht den Beschuldigten «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, weshalb das Zürcher Obergericht im September über den Fall entscheiden muss.
Bei diesen Einschränkungen der Information handelt es sich um eine Grundsatzfrage
Für das Zürcher Obergericht handelte es sich bei dieser Einschränkung der Informationsfreiheit um eine Grundsatzfrage. Denn andere Staatsanwälte könnten solche Einschränkungen «jederzeit und unter gleichen oder ähnlichen Umständen wieder» verfügen. Weiterlesen bei infosperber.ch
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