Schriftsatz des Bundesverwaltungsgerichts belegt: BND setzt Journalisten als Spitzel ein von: Florian Warweg

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Schriftsatz des Bundesverwaltungsgerichts belegt: BND setzt Journalisten als Spitzel ein

Ein Artikel von: Florian Warweg

Der Bundesnachrichtendienst (BND), der Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland, welcher aus der vom ehemaligen Chef der Abteilung Fremde Heere Ost (FHO) der Wehrmacht, Reinhard Gehlen, gegründeten Organisation gleichen Namens hervorging, setzt nach wie vor Journalisten als Informanten oder wie es im BND-Fachjargon so schön heißt als „nachrichtendienstliche Verbindungen (NDV)“ ein. Dies geht aus einem Schriftsatz des BND an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hervor. Pikant dabei: Eigentlich hatte das Bundeskanzleramt, dem der BND direkt untersteht, 2006 nach einem Bespitzelungsskandal mit sofortiger Wirkung verfügt, dass Medienvertreter nicht mehr vom BND als Quellen oder Informanten geführt werden dürfen. Selbst die staatstragende Führung des Deutschen Journalistenverbands (DJU) spricht von einem Skandal. Von Florian Warweg

“Eine Heranziehung von Vertretern der Medienbranche als NDVen ist auch heute noch möglich.”

So die lapidare Darlegung des BND in einem Schriftsatz vom 26. April 2022 an das Bundesverwaltungsgericht, der mehreren Medien vorliegt – unter anderem auch dem juristischen Fachmagazin LTO. Das Schreiben steht im Zusammenhang mit einem presserechtlichen Auskunftsersuchen der BILD-Zeitung (Aktenzeichen BVerwG 20 F 5.22).

Hierbei lässt insbesondere die Formulierung „heute noch möglich“ aufhorchen. Denn 2006 hatte der damalige Regierungssprecher unter Angela Merkel, Ulrich Wilhelm, auf der Bundespressekonferenz am 15. Mai öffentlich erklärt:

„Das Bundeskanzleramt hat heute den Bundesnachrichtendienst angewiesen, dass bei operativen Maßnahmen seiner Eigensicherung keine Journalisten als Quellen zu führen sind“.

Außerdem so Wilhelm damals weiter, sei der BND angewiesen worden, zu diesem Zweck „künftig keine operativen Maßnahmen gegen Journalisten durchzuführen“.

Damit reagierte das Kanzleramt auf Vorwürfe gegen den Auslandnachrichtendienst der BRD im Zuge der jahrelangen Bespitzelung und Anwerbung von Journalisten. Der Dienst hatte nachweislich bis 2005 Journalisten benutzt, um undichte Stellen bei der Weitergabe geheimer Informationen ausfindig zu machen. Dabei haben einzelne Journalisten im BND-Auftrag und teilweise gegen Bezahlung auch Informationen über eigene Kollegen geliefert.

Von diesem Verbot will der BND heute scheinbar nichts mehr wissen. Im Gegenteil, der Dienst scheint von einer uneingeschränkten Erlaubnis auszugehen, Journalisten als Spitzel und Quellen nutzen zu können. Laut LTO verneine der bundesdeutsche Auslandsnachrichtendienst in seinem Schreiben an das Bundesverwaltungsgericht, dass Medienvertreter eine Sonderstellung gegenüber anderen Berufsgruppen inne hätten. In dem fraglichen Schriftsatz heißt es dazu im Wortlaut:Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

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