»Wir möchten, dass der Staatsanwalt sich winden muss« Roberto De Lapuente hat mit Alexander Unzicker gesprochen.

„Wir möchten, dass der Staatsanwalt sich winden muss“

Der Physiker und Jurist Alexander Unzicker und der Rechtsanwalt Peter Schindler haben die vier Luftwaffenoffiziere des Mitschnitts angezeigt.

cman, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

»Wir möchten, dass der Staatsanwalt sich winden muss«

Der Physiker und Jurist Alexander Unzicker und der Rechtsanwalt Peter Schindler haben die vier Luftwaffenoffiziere, die im geleakten Mitschnitt zu hören waren, wegen Anstiftung zu einem Verbrechen angezeigt.

Roberto De Lapuente hat mit Alexander Unzicker gesprochen.

 

De Lapuente: Was werfen Sie und Herr Schindler den Herren Gerhartz, Fenske, Florstedt und Gräfe vor?

Unzicker: Technisch haben wir es ja in der Anzeige beschrieben. Aber um es anschaulich zu machen: Man kann nicht einfach ein Verbrechen planen. Die Medien verkünden zwar: »Man wird ja wohl noch über ein paar Szenarien reden dürfen« – in eigenartigem Kontrast übrigens zu anderen Ereignissen – aber genau das ist eben nach § 30 StGB verboten, weil, wie der Bundesgerichtshof zu Recht sagt: durch diese gruppendynamischen Absprachen erhöht sich die Eintrittswahrscheinlichkeit. Es ist eine Art Anstiftung zu schweren Delikten.

»Gleiche Maßstäbe anzulegen ist im Moment ziemlich unpopulär«

De Lapuente: Ist denn Verbrechen nicht ein bisschen hoch gegriffen? Wie kommen Sie darauf?

Unzicker: Viele laute Stimmen in der Öffentlichkeit unterziehen uns natürlich einer Art von Moral-Gehirnwäsche, die man zusammenfassen kann: für die Ukraine darf und muss man einfach alles tun. Aber als Jurist prüft man eben Tatbestände und kommt zum Ergebnis:  Nein, man darf nicht in einem fremden Land einfach Brücken sprengen, noch dazu, wenn Unbeteiligte zu Schaden kommen können. Das kann, mit bedingtem Vorsatz, sogar Mord sein.

De Lapuente: Man könnte nun erwidern – und viele tun das ja auch –, dass Russland diesen Krieg führt und dass es die Brücke militärisch nutzen könnte …

Unzicker: Natürlich ist das die intuitive Reaktion vieler Menschen. Aber man muss nüchtern ins Gesetz schauen: Gibt es Rechtfertigungsgründe? Und die Antwort ist, nein, solange Deutschland dem Ukrainekrieg nicht offiziell beitritt, gibt es diese nicht. Und einfach so privat kann man sich die Rechtfertigung auch nicht basteln. Sonst könnte ja auch einer kommen, die Amerikaner führen völkerrechtswidrig Krieg gegen den Irak, ich werfe mal eine Bombe nach Ramstein rein. Ist das erlaubt? Natürlich nicht. Als Jurist muss man eben die gleichen Maßstäbe anlegen, und das ist im Moment ziemlich unpopulär … Weiterlesen bei overton-magazin.de

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