Bundesregierung erklärt Zahlungen an Journalisten von ARD, ZDF und Deutsche Welle zur geheimen „Verschlusssache“ Ein Artikel von: Florian Warweg

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Bundesregierung erklärt Zahlungen an Journalisten von ARD, ZDF und Deutsche Welle zur geheimen „Verschlusssache“

Ein Artikel von: Florian Warweg

Anfang März 2023 war zunächst bekannt geworden, dass die Bundesregierung in den letzten Jahren rund 1,5 Millionen Euro an circa 200 Journalisten, mehrheitlich bei ARD und ZDF beschäftigt, für diverse Aufträge wie beispielsweise „Moderation“ oder „Konzepterstellung“ gezahlt hatte. Kanzleramt und Ministerien räumten zwar die Zahlungen ein, hielten aber bisher die Namen der Journalisten mit Verweis auf „Datenschutz“ anonymisiert. Diese Namen liegen jetzt den NachDenkSeiten vor. Aus den neuen Antworten der Bundesregierung wird zudem ersichtlich, dass die Zahlungen an Journalisten signifikant höher ausfielen als bisher bekannt. Insgesamt ließ die Bundesregierung von 2018 bis 2022 über 2,3 Millionen Euro an ausgewählte Journalisten überweisen, darunter auch an die Ehefrau von Agrarminister Cem Özdemir, der Deutsche-Welle-Journalistin Pia Castro. Pikant: Die Höhe der Zahlung an sie wird als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Ein Schritt, der eigentlich nur erfolgt, wenn es „dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland abträglich sein könnte“. Von Florian Warweg.

„Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) sind in den letzten fünf Jahren von der Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle ergangen (bitte aufschlüsseln nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Sender des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto)?“

So lautet die erste von insgesamt 25 Fragen in der auf den 30. März 2023 datierten und erst nach zwei Monaten beantworteten Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion unter dem Titel „Anonymisierung der Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien” (Bundesdrucksache 20/6256). Die zweite Frage ist inhaltlich identisch, zielt aber auf Journalisten von privatrechtlich organisierten Medien ab.

Die Antwort der Bundesregierung im besten Behördendeutsch auf die ersten zwei Fragen lautet:Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

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