Déjà-vu – Zum Recht gegen digitale Gewalt Ein Artikel von Bernd Liske

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Déjà-vu – Zum Recht gegen digitale Gewalt

Ein Artikel von Bernd Liske

Schau dir das doch mal an, dachte ich mir, als ich von der Absicht las, man wolle ein Gesetz gegen digitale Gewalt auf den Weg bringen: Das kommt dir doch bekannt vor. So sehr ich von der inneren Harmonie des deutschen Rechts angetan, aber immer wieder überrascht bin, wie wenig die Rechtsprechung sich bemüht, sie zur Geltung kommen zu lassen, so sehr habe ich den Eindruck, dass neuere Bemühungen um eine Ausgestaltung des Rechts eher kurzsichtigen und eigennützigen Erwägungen folgen. Von Bernd Liske.

Seid wachsam: Erst zerbröseln das politische Handeln, die Medien und die Rechtsprechung den durch Kleingeist schon geschädigten gesellschaftlichen Substanzwert – dem folgt ein Recht als Normal der neuen Ordnung einer „Zeitenwende“.

Im Juni 2013 war ich im Arbeitskreis Verteidigung des BITKOM aufgefordert worden, eine gemeinsame Stellungnahme des BDI und des BITKOM zu der geplanten EU-Richtline Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit (NIS) zu kommentieren. Der Richtlinie zufolge sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, ein Mindestniveau nationaler Kapazitäten derart zu schaffen, dass sie für die NIS zuständige Behörden einrichten, IT-Notfallteams bilden sowie nationale NIS-Strategien und nationale NIS-Kooperationspläne erstellen. Zweitens sollte eine Plattform den Austausch über Bedrohungen und Vorfälle ermöglichen. Und drittens sollte der Vorschlag „eine Kultur des Risikomanagements“ entwickeln und Unternehmen verpflichten, Maßnahmen zur Gewährleistung von NIS zu ergreifen und Sicherheitsvorfälle zu melden. Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

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