Stadt Frankfurt verliert Streit vor dem Verwaltungsgericht  

Stadt Frankfurt verliert Streit vor dem Verwaltungsgericht

Uwe Beckers Aussagen zu Veranstaltung im Titania 2019 waren rechtswidrig. BDS-nahe Klägerin jüdischen Glaubens sah sich als antisemitisch diffamiert.

Pressemitteilung vom 05.05.2023
Judith Bernstein gegen die Stadt Frankfurt vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt a.M.

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main:

Stadt Frankfurt verletzt das Recht auf Meinungsfreiheit Antisemitismusbeauftragter
Uwe Becker darf jüdische BDSAktivistin nicht als antisemitisch beleidigen

Die Klage der jüdischen Aktivistin Judith Bernstein gegen die Stadt Frankfurt am Main wegen
der Diffamierung als antisemitisch hat Erfolg. Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. urteilte
am 04.05.2023, dass die Pressemitteilung vom 10.11.2019 des ExBürgermeisters Uwe Becker
rechtswidrig war (Az. 7 K 851/20.F). Zur Begründung erklärte das VG Frankfurt, dass die
Pressemitteilung das Sachlichkeitsgebot verletze und Judith Bernstein unzulässigerweise mit
dem Vorwurf des Antisemitismus diskreditiere. Ein sachlicher Diskurs sei nicht mehr möglich,
wenn Judith Bernstein und die von ihr unterstützte BDSKampagne als antisemitisch dargestellt
und ein Veranstaltungsverbot gefordert werde.

Judith Bernstein: „Das Urteil belegt, dass Uwe Becker aus seinem Amt heraus eine Zensur des
öffentlichen Diskurses bezüglich der politischen Situation in Israel vorgenommen hat, indem
er mich wegen BDS als antisemitisch beleidigt hat. Das ist ganz besonders bitter, weil meine
Großeltern und weitere Verwandte meiner Mutter und meines Vaters in Auschwitz ermordet
wurden. Ich als aus Israel stammende Jüdin verwehre mich jedoch vehement gegen den
Missbrauch des Judentums für die Zwecke von Herrn Becker. Mein Einsatz für die Wahrung der
palästinensischen Menschenrechte, auch mit den Mitteln von BDS, dürfen nicht mehr als
antisemitisch diffamiert werden. Herr Becker ist als Antisemitismusbeauftragter des Landes
Hessen nicht mehr haltbar.“

Judith Bernstein geht zudem vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen den AntiBDS
Bundestagsbeschluss vor (
www.bt3p.org).
Ahmed Abed, Rechtsanwalt von Judith Bernstein: „Das Urteil belegt die Rechtswidrigkeit des
Antisemitismusvorwurfs gegen BDSAnhänger. In der jetzigen Woche der Meinungsfreiheit der
Stadt Frankfurt ist das Urteil gegen die Stadt Frankfurt ein besonders wichtiges Zeichen für die
Meinungsfreiheit. Die Stadt Frankfurt muss jetzt die Meinungsfreiheit für
Menschenrechtsaktivistinnen wie Judith Bernstein wahren und darf sie nicht mehr ausgrenzen.
Dieses Urteil wird Frau Judith Bernstein im Verfahren gegen den AntiBDSBeschluss des
Bundestages sehr unterstützen.“

Als Bürgermeister der Stadt Frankfurt am Main bezeichnete Uwe Becker in einer
Pressemitteilung vom 11.10.2019 Frau Judith Bernstein und die IPPNW, attac, Club Voltaire und
Palästina Forum Nahost Frankfurt als antisemitisch und stellte sie in Verbindung mit dem
antisemitischen Mörder von Halle. Zusätzlich drohte er allen, jegliche öffentliche Finanzierung
zu entziehen, sollte ihr und der BDSKampagne ein Raum für die Veranstaltung
,,Meinungsfreiheit statt Zensur, Offene Diskussion zu Aberkennung der Gemeinnützigkeit und
Raumverweigerungen Möglichkeiten der Gegenwehr?“ gegeben werden. Die Titania sagte
daraufhin den Termin ab, wogegen sich die Veranstalter erfolgreich gerichtlich wehrten.

Für Rückfragen:
mail@judithbernstein.deMünchen, den 05.05.2023

 

 

Stadt Frankfurt verliert Streit vor dem Verwaltungsgericht

Erstellt: 04.05.2023, 16:33 Uhr

Von: Oliver Teutsch

Kommentare

Uwe Beckers Aussagen zu Veranstaltung im Titania 2019 waren rechtswidrig. BDS-nahe Klägerin jüdischen Glaubens sah sich als antisemitisch diffamiert.

Die Emotionen kochten damals hoch. Rund eine Woche nach dem rechtsextremen Anschlag von Halle sollte es im Oktober 2019 eine Podiumsdiskussion mit Personen geben, die der israelkritischen BDS-Bewegung nahe stehen. In einer Pressemitteilung der Stadt Frankfurt forderte der damalige Bürgermeister Uwe Becker (CDU) die veranstaltenden Organisationen in scharfem Ton auf, die Podiumsdiskussion abzublasen. Zu Unrecht, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Donnerstag. Die Äußerungen von Uwe Becker seien rechtswidrig gewesen. Weiterlesen in fr.de

BDS-Unterstützerin Judith Bernstein klagt gegen Frankfurt

Eine jüdische BDS-Unterstützerin sieht sich von der Stadt Frankfurt als Judenfeindin diffamiert. Sie klagte gegen eine Pressemitteilung, in der sie als „Sympathisantin judenfeindlicher Israelhasser“ bezeichnet wurde – und bekam Recht.

 

 

Einladung  zur Verhandlung gegen die Stadt Frankfurt am Main am 04. Mail 2023 um 11.30 h

Im Oktober 2019 versuchte Uwe Becker die Veranstaltung „Meinungsfreiheit statt Zensur“ von IPPNW, Attac, Club Voltaire und Palästina Forum Nahost Frankfurt zu Verhindern, was ihm zum Glück nicht gelang. Er hat eine Pressemitteilung rausgegeben, die die Veranstalter und mich als Antisemiten diffamiert. Gegen die Pressemitteilung bin ich gerichtlich vorgegangen und nach vier Jahren kommt es endlich zur mündlichen Verhandlung.

 

Pressemitteilung vom 24.04.2023

Judith Bernstein gegen die Stadt Frankfurt vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt a.M.
Diffamierung einer jüdischen Aktivistin als antisemitisch durch den CDU
Antisemitis
musbeauftragten Uwe Becker

Die jüdische Aktivistin Judith Bernstein, die derzeit gegen den AntiBDSBeschluss des
Bundestages
gerichtlich vorgeht (www.bt3p.org), wehrt sich gegen die Stadt Frankfurt am
M
ain, die sie als judenfeindlich und antisemitisch diffamiert hat und der Titania mit
Geldentzug
gedroht hat, um ihre Teilnahme an einer Veranstaltung zur Meinungsfreiheit in
Frankfurt am M
ain zu verhindern. Deshalb hat sie die Stadt Frankfurt am Main auf
Unterlassung
verklagt. Am 04.05.2023 findet die mündliche Verhandlung statt (Az. 7 K
851/20.F
).
 
Der Hintergrund: Uwe Becker forderte die Absage der Veranstaltung Meinungsfreiheit statt
Zensur
, bedrohte die TITANIA mit Geldentzug, verglich die jüdischdeutsche
Friedensaktivistin Judith Bernstei
n mit dem Mörder von Halle und bezeichnete sie als
antisemitisch
wegen ihrer Unterstützung von BDS.
 
Für den 15.10.2019 war von den Organisationen IPPNW, Club Voltaire Frankfurt, Attac
Frankfurt und dem Palästina Forum Nahost Frankfurt
die Veranstaltung ,,Meinungsfreiheit
stat
t Zensur, Offene Diskussion zu Aberkennung der Gemeinnützigkeit und
Raumverweigerungen
Möglichkeiten der Gegenwehr?“ in der TITANIA angekündigt
worden.
Judith Bernstein sollte als Vertreterin der ,,JüdischPalästinensischen Dialoggruppe
München“ auf einem
Podium mit dem palästinensischen Aktivisten Khaled Hamad zum
Thema
sprechen.
 
Uwe Becker beleidigte Frau Judith Bernstein und die Veranstalter als antisemitisch und
verglich sie mit de
m antisemitischen Mörder von Halle in einer Pressemitteilung vom
11.10.2019.
Zusätzlich drohte er damit jegliche finanzielle und materielle Unterstützung zu
entziehen
, sollte der BDSKampagne Raum gegeben werden. Die Titania sagte daraufhin
den
Termin ab, wogegen sich die Veranstalter erfolgreich gerichtlich wehrten.
Di
e Pressemitteilung von Uwe Becker, CDUBürgermeisterkandidat und ehemaliger
Bürgermeister
der Stadt Frankfurt, und der Titania sind bis heute öffentlich einsehbar
(
http://www.frankfurtlive.com/inakzeptabelfuumlrfrankfurt116196.html
https://honestlyconcerned.info/links/absage
derurspruenglichfuermorgengeplanten
veranstaltung
imtitaniauwebeckerfacebook/ ) . Das Gericht hat nach vier Jahren und
e
iner Verfahrensverzögerungsrüge einen Termin angesetzt.

B
ei Nachfragen per EMail:
Judith Bernstein,
mail@judithbernstein.de
Rechtsan
walt Ahmed Abed, kontakt@kanzleiabed.de
Judith
Bernstein ./. Stadt Frankfurt am Main
Verwaltungsgeri
cht Frankfurt am Main
Adalbertstr. 18

60486 Frankfurt am M
ain
Beginn: 11:30
Uhr

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