Hinweisgeberschutzgesetz: Hunderttausend neue Meldestellen für Denunziation

Hinweisgeberschutzgesetz: Hunderttausend neue Meldestellen für Denunziation

In diesen Wochen werden in Deutschland weitestgehend unbemerkt rund 100.000 Meldestellen gemäß dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet. Dort können Bürger Vorgänge melden, die nach ihrer Meinung gegen Gesetze verstoßen. Kritiker befürchten – neben einer Welle von Denunziationen – auch die Selbstzensur der freien Meinungsäußerung.

Hinweisgeberschutzgesetz: Hunderttausend neue Meldestellen für Denunziation

 

In diesen Wochen werden in Deutschland weitestgehend unbemerkt rund 100.000 Meldestellen gemäß dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet. Dort können Bürger Vorgänge melden, die nach ihrer Meinung gegen Gesetze verstoßen. Kritiker befürchten – neben einer Welle von Denunziationen – auch die Selbstzensur der freien Meinungsäußerung.

Seit Anfang Juli sind Unternehmen der Wirtschaft mit mehr als 49 Beschäftigten nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland verpflichtet, eine sogenannte Meldestelle zu betreiben. Die betrieblichen Meldestellen sollen so als eine Art Hilfspolizei-Dienststelle fungieren. Bürger können dort Vorgänge melden, die nach ihrer Meinung gegen das Gesetz verstoßen. Darüber berichtete am Sonntag die Nachrichtenplattform Achgut.com.

Den Unternehmen droht bei Nichteinrichtung einer derartigen Meldestelle eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro. Zusätzlich richten die Behörden auf Bundes- und Länderebene weitere Meldestellen ein, bei denen besorgte Bürger anderweitige mutmaßliche Straftaten melden können. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz regelt nach Paragraf 1 „Zielsetzung und persönlicher Anwendungsbereich“ den Schutz der hinweisgebenden Personen. In Absatz 1 heißt es dort: „Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen).“

Im Paragraf 2 des Gesetzes werden die infrage kommenden Straftaten aufgelistet, welche Bürger bei den neuen Stellen melden sollten: Unter Punkt 10 wird beispielsweise festgelegt, dass man auch Äußerungen von Staatsbediensteten melden dürfe, die gegen ihre Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen könnten. Sollte ein Beamter also einmal eine in Bezug auf die offizielle Regierungsmeinung abweichende Ansicht vertreten, muss er zukünftig befürchten, denunziert zu werden. Nach dem Paragrafen 6 des Gesetzes „Verhältnis zu sonstigen Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten“ dürften schließlich sogar Vorgänge gemeldet werden, die einer vertraglichen oder rechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

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