Tribunal gegen Deutschland Von Jamal Iqrith

Palästina-Kongress: Tribunal gegen Deutschland

Palästina-Kongress verabschiedet trotz Verbots Resolution wegen deutscher „Beihilfe zum Völkermord in Gaza“ * Foto: Joshua Regitz/jW

Aus: Ausgabe vom 15.04.2024, Seite 3 / Schwerpunkt
Palästina-Kongress

Tribunal gegen Deutschland

Von Jamal Iqrith

Palästina-Kongress verabschiedet trotz Verbots Resolution wegen deutscher »Beihilfe zum Völkermord in Gaza«
 

Trotz des autoritären Umgangs mit dem Palästina-Kongress in Berlin und letztlichen Verbots der Veranstaltung fand diese am Sonntag in Teilen statt. Zuschauer konnten ein »Tribunal gegen die deutsche Beihilfe zum Völkermord in Gaza« per Live­stream verfolgen. Zwar hatte die Polizei »jede Ersatzversammlung« verboten, eine solche liegt jedoch erst ab zwei Personen vor, die am selben Ort ihre Meinung kundtun.

Der erste Teil des »Tribunals« widmete sich der deutschen Unterstützung für die israelischen Verbrechen sowie der Klage Nicaraguas gegen die Bundesregierung vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag in diesem Zusammenhang. Auch die IGH-Entscheidung im Verfahren Südafrikas gegen Israel wegen des Vorwurfs des Völkermords im Gazastreifen vom 26. Januar war Thema.

Im ersten Vortrag kritisierte die Rechtsanwältin Nadija Samour, die bereits am Freitag und Sonnabend als Rechtsbeistand der Kongressleitung in Erscheinung getreten war, dass die in Den Haag von Deutschland zur Verteidigung vorgetragene Unterscheidung zwischen »Kriegswaffen« und »sonstigen militärischen Gütern« in internationalen Verträgen wie dem »Vertrag über den Waffenhandel« nicht vorgesehen sei und daher nicht trage. Auch das ebenfalls vor dem IGH bemühte Argument, Deutschland liefere vor allem »Munition zu Trainingszwecken«, erklärte Samour mit Verweis auf eine Recherche der israelischen Zeitung Haaretz über im Gazastreifen verwendete »Trainingsmunition« als nichtig. Jetzt sei der Zeitpunkt, den »Genozid« wahr- und ernst zu nehmen und zu beenden, bevor es zu spät sei, so die Deutsch-Palästinenserin. Dazu sei die Bundesregierung verpflichtet.

Auf diesen Aspekt machte auch die zweite Sprecherin, die palästinensisch-US-amerikanische Rechts­wissenschaftlerin Noura Erakat aufmerksam. Sie kontextualisierte die sogenannte Völkermordkonvention von 1948 und betonte, dass deren Ziel nicht die »Bestrafung für einen bereits geschehenen Genozid«, sondern die »Verhinderung von zukünftigen« sei. Die Argumentation, nach der der IGH zuerst feststellen müsste, dass es sich tatsächlich um einen Völkermord handele, bevor Maßnahmen gegen Deutschland verhängt werden könnten, trage daher nicht. Weiterlesen in jungewelt.de

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