Verbotene Meinung, bestrafte Gesinnung: Zur Europäisierung des deutschen Zensurregimes Ein Artikel von Hannes Hofbauer

https://www.nachdenkseiten.de/?p=104676

Verbotene Meinung, bestrafte Gesinnung: Zur Europäisierung des deutschen Zensurregimes

 

Ein Artikel von Hannes Hofbauer

4. Oktober 2023

Alina Lipps Film über den Donbass gecancelt, Markus Fiedlers Beiträge über Corona zensuriert, Elena Kolbasnikowas Einschätzung zur russischen Intervention in der Ukraine mit Strafe belegt. Das sind nur drei von vielen Zensurmaßnahmen, die in den vergangenen Monaten kritischen Geistern ihre Meinung verboten haben. Anhand der drei Beispiele zeigt sich auch, über wie viele Hebel mittlerweile das deutsche Zensurregime verfügt; und dass es der Europäischen Union als Vorbild dient. Von Hannes Hofbauer.

Am 19. März 2023 waren in der Brotfabrik Berlin-Pankow zwei Filme der deutsch-russischen Journalistin Alina Lipp über das Leben im Donbass angesagt. Die 30-jährige Hamburgerin lebt seit Jahren in Donezk und berichtet mit unverkennbarer Sympathie für die russische Seite über den Konflikt. Aufgrund dieser Sympathie hat sie in Abwesenheit mehrere Strafverfahren in ihrer Heimat am Hals, und zwar wegen „Billigung von Straftaten“ nach § 140 StGB (sprich: das Gutheißen eines Angriffskrieges) und wegen des „Verbrechens der Aggression“ nach § 13 Völkerstrafgesetzbuch (das erschließt sich einem Beobachter nicht einmal, wenn er sich in die Logik der Strafbehörden versetzt). Weil man ihrer nicht habhaft werden kann, bediente sich der deutsche Staat zumindest finanziell, indem er eine größere Geldsumme auf ihrem Konto beschlagnahmte.

Das Verhindern der Film-Matinee in Berlin ging dann nicht von offizieller Seite aus, sondern von einer mittlerweile gut eingespielten politisch-medialen Allianz. Die in diesem Fall handelnden Figuren waren Sergej Sumlenny vom „Zentrum Liberale Moderne“ – er leitete zuvor jahrelang das Büro der grünen Heinrich-Böll-Stiftung in Kiew – und Julius Geiler, der als Tagesspiegel-Redakteur den politischen Druck für die Absage aufbaute und diese dann medial begleitete.

Anders verlief das Zensurieren der Beiträge des Journalisten Markus Fiedler auf der Plattform „apolut“. Dort war es der deutsche Staat in Person von Eva Flecken, der die Löschung von mehreren Beiträgen erzwang. Flecken ist die Chefin der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Diese in allen Bundesländern tätigen Anstalten sind als operative Einheiten gegen die zunehmende Maßnahmenkritik der Corona-Politik im digitalen Raum mit neuen Kompetenzen ausgestattet worden. Der sogenannte Medienstaatsvertrag vom September 2020 stellt ihren rechtlichen Rahmen dar. Dort werden die Verbreiter von „Telemedien“, also von digitalen Plattformen, in § 19 dazu verpflichtet, „Nachrichten (…) vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.“[1] Man liest richtig: „auf Wahrheit zu prüfen“. Das Zustandekommen des Medienstaatsvertrages könnte man auch als „Lex Ken Jebsen“ bezeichnen. Mit seinem Anfang Mai 2020 hochgeladenen Video „Gates kapert Deutschland“, das als Antwort auf die dystopische Ansage des US-Milliardärs in der Tagesschau gedacht war, in der Bill Gates forderte, alle sieben Milliarden Menschen auf der Erde gegen Covid-19 zu impfen, schnellten die Klickzahlen bei KenFM in astronomische Höhen: drei Millionen Zugriffe, 500.000 Abonnementen. Dagegen ging man mit Hilfe des Gesetzes vor, und das letztlich erfolgreich. KenFM musste wegen der Zensurpolitik der Medienanstalt die Pforten schließen und Ken Jebsen floh außer Landes. Weiterlesen in de nachdenksein.de

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

Entdecke mehr von Sicht vom Hochblauen

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen