
https://www.middleeasteye.net/news/israel-gaza-ceasefire-full-text-agreement
Waffenruhe zwischen Israel und dem Gazastreifen: Vollständiger Wortlaut der Vereinbarung
Der Plan umfasst die Freilassung israelischer Gefangener und palästinensischer Häftlinge, die Überführung verwundeter palästinensischer Kämpfer und Zivilisten nach Ägypten und die Rückkehr von Binnenvertriebenen in ihre Häuser im Norden des Gazastreifens
Palästinenser reagieren auf die Nachricht über ein Waffenstillstandsabkommen mit Israel in Deir al-Balah im mittleren Gazastreifen am 15. Januar 2025 (Reuters)
Von MEE-Mitarbeitern
Veröffentlicht am: 15. Januar 2025
Israel und die palästinensische Bewegung Hamas haben am Mittwoch einen Waffenstillstand im Gazastreifen vereinbart, der möglicherweise das Ende des verheerenden 15-monatigen Angriffs Israels auf die Enklave bedeutet, bei dem mindestens 46.707 Palästinenser getötet wurden.
Der Premierminister von Katar, Mohammed bin Abdulrahman bin Jassim al-Thani, gab die Vereinbarung am Mittwoch während einer Pressekonferenz in Doha bekannt und sagte, dass das Abkommen am 19. Januar in Kraft treten werde.
Die Katarer halfen zusammen mit den Ägyptern bei den Verhandlungen über das Abkommen mit Israel, während die neue US-Regierung des designierten Präsidenten Donald Trump Druck auf die Israelis ausübte, wie Haaretz berichtete.
Trump lobte den „epischen“ Waffenstillstand und sagte, dass es ohne seine Rückkehr ins Weiße Haus nicht dazu gekommen wäre.
Das Abkommen fügt neue Details zu einem Abkommen hinzu, über das Middle East Eye ursprünglich im Jahr 2024 berichtete.
Das Abkommen enthält Bestimmungen für den Austausch von Gefangenen, die Rückkehr von Binnenvertriebenen in ihre Häuser im Norden und den Grenzübertritt verwundeter palästinensischer Kämpfer und Zivilisten nach Ägypten über den Grenzübergang Rafah im südlichen Gazastreifen.
Hier ist der vollständige Text der neuen Details des Abkommens, die Middle East Eye erhalten hat:
Anhang I
Praktische Verfahren und Mechanismen zur Umsetzung des Abkommens über den Austausch israelischer Geiseln und palästinensischer Gefangener und die Rückkehr zu einer dauerhaften Ruhe, die einen dauerhaften Waffenstillstand zwischen den beiden Seiten herbeiführen würde
1. Vorbereitungen für die zweite Phase:
Das Ziel der Parteien und der Vermittler ist es, einen endgültigen Konsens über die Umsetzung des Abkommens vom 27. Mai 2024 über den Austausch von Geiseln und Gefangenen zu erzielen und zu einer dauerhaften Ruhe zurückzukehren, die einen dauerhaften Waffenstillstand zwischen den Parteien herbeiführen würde.
Alle Verfahren der ersten Phase werden in Phase 2 fortgesetzt, solange die Verhandlungen über die Bedingungen für die Umsetzung von Phase 2 andauern, und die Garanten dieses Abkommens werden ihren Beitrag dazu leisten, dass die Verhandlungen bis zum Abschluss eines Abkommens fortgesetzt werden.
2. Rückzug der israelischen Streitkräfte:
Rückzug der israelischen Streitkräfte nach Osten aus dicht besiedelten Gebieten entlang der Grenze zum Gazastreifen, einschließlich Wadi Gaza (Netzarim-Achse und Kuwait-Kreisverkehr).
Die israelischen Streitkräfte werden in einem Umkreis von 700 Metern stationiert, mit Ausnahme von fünf örtlich begrenzten Punkten, die nach Ermessen der israelischen Seite um höchstens 400 zusätzliche Meter südlich und westlich der Grenze erweitert werden können. Grundlage hierfür sind die von beiden Seiten vereinbarten Karten, die dem Abkommen beiliegen.
3. Gefangenenaustausch:
a. Die 9 Kranken und Verwundeten aus der Liste der 33 werden im Austausch für die Freilassung von 110 palästinensischen Gefangenen mit lebenslanger Haftstrafe freigelassen.
b. Israel wird ab dem 8. Oktober 2023 1000 Häftlinge aus dem Gazastreifen freilassen, die nicht an den Ereignissen vom 7. Oktober 2023 beteiligt waren
c. Ältere Menschen (Männer über 50) von der Liste der 33 werden im Austausch für einen Austauschschlüssel von 1:3 lebenslängliche Haftstrafen + 1:27 andere Haftstrafen freigelassen.
d. Ebra Mangesto und Hesham el-Sayed – werden gemäß einem Austauschschlüssel von 1:30 freigelassen, ebenso wie 47 Shalit-Gefangene.
e. Eine Reihe palästinensischer Gefangener wird im Ausland oder in Gaza auf der Grundlage von Listen, auf die sich beide Seiten geeinigt haben, freigelassen.
4. Philadelphi-Korridor:
a. Die israelische Seite wird die Streitkräfte im Korridorgebiet während der ersten Phase auf der Grundlage der beigefügten Karten und der Vereinbarung zwischen beiden Seiten schrittweise reduzieren.
b. Nach der letzten Geiselbefreiung der ersten Phase, am Tag 42, beginnen die israelischen Streitkräfte mit ihrem Rückzug und schließen ihn spätestens am Tag 50 ab.
5. Grenzübergang Rafah:
a. Der Grenzübergang Rafah wird nach der Freilassung aller Frauen (Zivilisten und Soldaten) für den Transfer von Zivilisten und Verwundeten bereit sein. Israel wird nach Unterzeichnung des Abkommens seinen Beitrag zur Vorbereitung des Grenzübergangs leisten.
b. Die israelischen Streitkräfte werden sich gemäß den beigefügten Karten um den Grenzübergang Rafah herum neu aufstellen.
c. Täglich dürfen 50 verwundete Militärangehörige in Begleitung von (3) Personen den Grenzübergang passieren. Jeder einzelne Grenzübertritt erfordert die Zustimmung Israels und Ägyptens.
d. Der Grenzübertritt wird auf der Grundlage der Gespräche mit Ägypten vom August 2024 durchgeführt.
6. Ausreise kranker und verwundeter Zivilisten:
a. Alle kranken und verwundeten palästinensischen Zivilisten dürfen gemäß Abschnitt 12 der Vereinbarung vom 27. Mai 2024 den Grenzübergang Rafah passieren.
7. Rückkehr unbewaffneter Binnenvertriebener (Netzarim-Korridor):
a. Die Rückkehr wird auf der Grundlage von Abschnitt 3-a und 3-b des Abkommens vom 27. Mai 2024 vereinbart.
b. Am siebten Tag dürfen die Binnenvertriebenen ohne Waffen und ohne Kontrolle über die Rashid-Straße nach Norden zurückkehren. Am 22. Tag dürfen sie auch über die Salahudin-Straße ohne Kontrolle nach Norden zurückkehren.
C. Am siebten Tag dürfen Fahrzeuge und jeglicher Verkehr, der nicht zu Fuß erfolgt, nach einer Fahrzeuginspektion, die von einem privaten Unternehmen durchgeführt wird, das von den Vermittlern in Abstimmung mit der israelischen Seite auf der Grundlage eines vereinbarten Mechanismus bestimmt wird, in den Norden des Netzarim-Korridors zurückkehren.
8. Protokoll für humanitäre Hilfe:
a. Die Verfahren für humanitäre Hilfe im Rahmen des Abkommens werden gemäß dem unter der Aufsicht der Vermittler vereinbarten humanitären Protokoll durchgeführt.
Übersetzt mit Deepl.com
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