Bundespressekonferenz gegen Journalist: „Das ist Realsatire vom Allerfeinsten“ Harald Neuber

Bundespressekonferenz gegen Journalist: „Das ist Realsatire vom Allerfeinsten“

Presseverein will Vertreter von Alternativmedium Zugang verwehren. Rechtsstreit wirft Fragen auf – und geht in zweite Instanz. Nun spricht der Rechtsanwalt des Journalisten.

Bundespressekonferenz gegen Journalist: „Das ist Realsatire vom Allerfeinsten“

Presseverein will Vertreter von Alternativmedium Zugang verwehren. Rechtsstreit wirft Fragen auf – und geht in zweite Instanz. Nun spricht der Rechtsanwalt des Journalisten.

Herr Kompa, wir haben bei Telepolis schon darüber berichtet, dass die Bundespressekonferenz, ein privater Verein, Ihrem Mandanten Florian Warweg als Korrespondenten des Online-Mediums Nachdenkseiten den Zugang zu den Pressekonferenzen verwehren wollte. Sie haben als Rechtsanwalt von Herrn Warweg dagegen in erster Instanz vor dem Landgericht rundum gesiegt. Ist damit belegt, darum geht es im Kern, dass Warweg Journalist ist?

Markus Kompa: Zunächst müssten wir den Begriff „Journalist“ nach dem Verständnis des Jahres 2023 definieren: Person, die Tweets, PR-Texte und Agenturmeldungen zu Nachrichten umschreibt und nunmehr gegen KI konkurriert.

Herr Warweg ist insoweit überqualifiziert, als er Magister der Politikwissenschaft und der Wirtschaftsgeographie ist, für Bundestagsabgeordnete wie Hans-Christian Ströbele gearbeitet hatte und eigenständig recherchiert. Niemand mag überlegene Konkurrenz, erst recht nicht eine eitle Berufsgruppe wie Journalisten.

Die Einordnung von Warweg als Journalist war im Prozess aber nicht streitig, sondern die Frage, ob er überwiegend über Bundespolitik für ein professionelles Medium schreibe. Dazu hat die BPK aber unschlüssig vorgetragen.

Die Einwände gegen eine Aufnahme von Herrn Warweg in die Bundespressekonferenz seien insbesondere mit seiner vorherigen Tätigkeit des Klägers für RT DE begründet worden und seine aktivische Art der Berichterstattung, resümierte das Berliner Landgericht.

Markus Kompa: Eigentlich nicht, das war vielmehr der unsichtbare Elefant im Raum. Die im Prozess vorgeschobenen „Vorwürfe“ erwiesen sich als konstruiert und unwahr. Die Bundespressekonferenz hat dann auch keine einzige der angeblichen Beschwerden vorgelegt. Ein vorgeblicher Regelverstoß, das Posieren mit einer „Free Assange“-Maske im Konferenzraum der BPK, lag schon Jahre zurück, ereignete sich vor Beginn der damaligen Sitzung und war niemandem aufgefallen. Weiterlesen auf telepolis

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