Bundesregierung plant umstrittene Neuregelung bei Reisepassentzug Von Tom Dannert

Bundesregierung plant umstrittene Neuregelung bei Reisepassentzug

Allem Anschein nach soll es für die Behörden in Deutschland künftig leichter werden, einem deutschen Staatsbürger die Ausstellung eines Reisepasses zu verweigern oder ihm sogar einen bereits ausgestellten Reisepass wieder zu entziehen.

Cover: Pixabay

Bundesregierung plant umstrittene Neuregelung bei

Reisepassentzug

Von Tom Dannert

Allem Anschein nach soll es für die Behörden in Deutschland künftig leichter werden, einem deutschen Staatsbürger die Ausstellung eines Reisepasses zu verweigern oder ihm sogar einen bereits ausgestellten Reisepass wieder zu entziehen.

Bereits am 24. April hatte die Bundesregierung mit diesem Ziel einen Entwurf für eine Gesetzesänderung in den Deutschen Bundestag eingereicht, der unter anderem auch den vorübergehenden Passentzug in Deutschland erleichtern soll, falls der Inhaber dieses Passes eine Gefahr für die Sicherheit oder die Interessen der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch im Prozess der Anhörung für das Vorhaben zur „Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ und ein entsprechender Entschließungsantrag an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages vom Anfang Juni lautet: „Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen“. Nach dieser offiziellen Begründung der regierenden Ampelkoalition als Antragsteller wolle man damit besser verhindern, dass deutsche Staatsangehörige an rechtsextremistischen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen können.

Dass sich diese Regierungsinitiative ausschließlich gegen Neonazis und andere Rechtsradikale richtet, die angeblich leich­ter an einer Aus­rei­se ge­hin­dert wer­den sollen, wird jedoch zunehmend infrage gestellt. So beklagen Kritiker in dieser Angelegenheit unter anderem, dass ein „Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ eigentlich relativ schnell konstruiert und ein Bürger folglich auch schnell zum „Extremisten“ erklärt werden könne. Dies hätten nämlich bereits die im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg beschlossenen rechtlichen Sanktionen in Bezug auf Äußerungen gezeigt.

Ein zentraler Kritikpunkt lautet aber, dass der angebliche Fokus auf „Rechtsextremismus“ oder die Forderung, Rechtsextremisten leichter an der Ausreise zu hindern, in dem Text des Gesetzentwurfs mit keinem Wort erwähnt wird. Die Rede ist lediglich von „einer beabsichtigten Teilnahme an extremistischen Veranstaltungen im Ausland“, die eine „Gefährdung des internationalen Ansehens der Bundesrepublik Deutschland“ nach sich ziehen könnte.

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