Bundesregierung zu ausgereisten deutschen Extremisten: „Der überwiegende Teil dieser Personen sympathisiert mit der ukrainischen Seite“ Ein Artikel von: Florian Warweg

Ist das doch ganz im Sinne der Bundesregierung Geister die sie riefen……… Evelyn Hecht-Galinski

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Bundesregierung zu ausgereisten deutschen Extremisten: „Der überwiegende Teil dieser Personen

sympathisiert mit der ukrainischen Seite“

Ein Artikel von: Florian Warweg

Laut Angaben der Bundesregierung sind Dutzende Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die dem Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität“ (PMK) zuzuordnen sind, in die Ukraine ausgereist. Ein Großteil soll dabei nach Einschätzung des Innenministeriums „mit der ukrainischen Seite“ sympathisieren. Für rund die Hälfte der erfassten Personen sollen „Anhaltspunkte“ vorliegen, dass diese mit der Absicht zur Teilnahme an Kampfhandlungen ausgereist sind. Zu der Frage, was mit diesen dann militärisch geschulten Personen mit extremistischem Hintergrund nach Wiedereinreise in die Bundesrepublik geschieht, macht die Bundesregierung bisher keine Angaben. Von Florian Warweg.

 

„Wie viele deutsche Freiwillige bzw. Söldner kämpfen nach Kenntnis der Bundesregierung aufseiten welcher Konfliktpartei in der Ukraine?“

Diese Frage stellte im Dezember der Bundestagsabgeordnete Petr Bystron, außenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung zunächst darauf, dass die Bundessicherheitsbehörden solche Daten nur zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit beziehungsweise Wohnsitz in Deutschland erfassen, wenn ein „Extremismusbezug bzw. Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK)“ vorliegt.

Mit Verweis auf Stand 30. November 2022 spricht das Innenministerium in seiner Antwort von 38 bekannten Personen, die einen Extremismusbezug aufweisen und „im Kontext des Krieges in der Ukraine“ ausgereist seien. Für 17 dieser Personen lägen „tatsächliche Anhaltspunkte“ vor, dass die Ausreise „mit der Absicht zur Teilnahme an Kampfhandlungen“ in der Ukraine erfolgte. Zu drei dieser Personen sollen dem Innenministerium zufolge „konkrete Anhaltspunkte für eine tatsächliche Beteiligung an Kampfhandlungen auf Seiten einer Konfliktpartei“ vorliegen. Die Antwort der Bundesregierung schließt interessanter Weise mit einer Aussage, die in der Schriftlichen Frage gar nicht thematisiert wurde:Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

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