
Bundesverfassungsgericht:„Wahlarena“ darf ohne Wagenknecht stattfinden
Karlsruhe weist Beschwerde ab: Die BSW-Spitzenkandidatin Wagenknecht bleibt von der ARD-Sendung „Wahlarena“ ausgeschlossen. Das BSW scheiterte mit einer Verfassungsbeschwerde.
Teilnahme an ARD-Wahlsendung „Wahlarena“: Wagenknecht scheitert in Karlsruhe.
Quelle: ddp
Die ARD muss die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre für Montagabend geplante Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ einladen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde des BSW laut Mitteilung nicht zur Entscheidung an.
Bei der Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ haben heute Abend Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, ihre Fragen live an die Spitzenkandidaten Friedrich Merz (CDU), Alice Weidel (AfD), Olaf Scholz (SPD) und Robert Habeck (Grüne) zu richten.
Die Beschwerdeführerin habe nicht schlüssig aufgezeigt, dass sie durch die Entscheidungen der Vorinstanzen in ihrem Recht auf (abgestufte) Chancengleichheit der Parteien nach dem Grundgesetz verletzt werde, teilte das Gericht mit. (Az. 2 BvR 230/25) Ein mit der Beschwerde verbundener Eilantrag sei mit der Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats gegenstandslos geworden. Weiterlesen bei zdf.de
Wer hat denn erwartet das unsere Wahlen auf Chancen Gleichheit basieren?