Der Spiegel verbreitet „russische Propaganda“ zum „Tiergartenmord“ und dem Gefangenenaustausch zwischen Russland und den USA Von Thomas Röper

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Unglaublich, aber wahr

Der Spiegel verbreitet „russische Propaganda“ zum „Tiergartenmord“ und dem Gefangenenaustausch zwischen Russland und den USA

Von Thomas Röper

Für den Spiegel darf ein Jurist Kolumnen schreiben, die ausgesprochen lesenswert sind, weil sie Themen rein juristisch und nicht politisch oder propagandistisch gefärbt behandeln. Das Ergebnis sind Artikel, die der Spiegel als „russische Propaganda“ bezeichnen würde, wenn sie auf dem Anti-Spiegel erscheinen würden.

 

Thomas Fischer ist ein Mann mit einer ausgesprochen interessanten Biografie. Er ist 1953 geboren, hat die Schule abgebrochen, um zu arbeiten und sein Abitur erst einige Jahre später nachgemacht. Ähnlich war es mit seinem Studium, denn er studierte zunächst zwei Jahre Germanistik, brach das Studium dann ab, um bei der Post zu arbeiten, und begann wieder zwei Jahre später ein Jurastudium, das er mit Dissertation abgeschlossen hat. Danach folgte eine steile Karriere, die ihn als Richter bis zum Bundesgerichtshof brachte.

Heute ist Fischer im Ruhestand und schreibt eine sehr empfehlenswerte Kolumne für den Spiegel. Seine Artikel sind meist nicht leicht zu lesen, weil er in der komplizierten Sprache der Juristen formuliert, aber sie sind ausgesprochen lesenswert, weil sie in der Regel frei von der vollkommen einseitigen und oft vollkommen faktenfreien Propaganda sind, die der Spiegel normalerweise verbreitet.

Ich bin sicher, dass Fischer und ich politisch in den meisten Fragen sehr unterschiedliche Meinungen haben, aber seine juristischen Analysen aktueller Themen sind deshalb lesenswert, weil es dabei eben nicht um politische Meinungen, sondern um die juristische (und damit ziemlich objektive) Einordnung aktueller Themen geht.

Nun hat Fischer unter der Überschrift „Gefangenenaustausch mit Moskau – Der Mörder als Handelsware“ einen Artikel im Spiegel veröffentlicht, der in seinen juristischen Einordnungen im Grunde die „russische Propaganda“ bestätigt.

„Der Rechtsstaat ist nicht erpressbar“?

Eine der Thesen, die im Westen gerne propagiert werden, lautet, der „Rechtsstaat ist nicht erpressbar“, was zwar toll klingt, aber Unsinn ist. Das bestätigt auch Fischer, wenn er gleich zu Beginn seines Artikels süffisant schreibt:

„Das ist eine schon im Ansatz seltsame Behauptung: Warum ausgerechnet der Rechtsstaat sich durch stählerne Härte gegen »Erpressungen« auszeichnen sollte, erschließt sich nicht ohne Weiteres. Nehmen wir zum Vergleich etwa die Demokratische Volksrepublik Korea, Lieblings-Unrechtsstaat der hiesigen Welttheorie, so müssen wir konstatieren, dass eine ordentliche Volksdiktatur in der Praxis deutlich weniger erpressbar ist als eine von allerlei widersprüchlichen Staatsräsons inspirierte Demokratie.“

Fischer führt danach ausführlich aus, warum dieser „PR-Schwur“ (Zitat Fischer) aus juristischer Sicht Unsinn ist, und er führt viele Beispiele der letzten Jahrzehnte an, in denen sich Deutschland und andere westliche Staaten, die sich als (die einzig wahren) Rechtsstaaten sehen, haben erpressen lassen und sich auf alle möglichen Gefangenenaustausche oder auch Lösegeldzahlungen eingelassen haben.

Des einen Gefangener ist des anderen Geisel

Fischer ist als Jurist und ehemaliger Richter erfrischend neutral. Wir erinnern uns an all die einheitlichen Zitate westlicher Politiker und Medien, die nach dem Gefangenenaustausch zwischen Russland und den USA fabuliert haben, dass der Westen „Verbrecher“ gegen „in Russland unschuldig eingesperrte“ Menschen ausgetauscht habe.

Übrigens bestätigt auch Fischer meine These, dass das ein Gefangenenaustausch zwischen Russland und den USA war, bei dem die deutsche Regierung – entgegen den Behauptungen deutscher Politiker und Medien – rein gar nichts zu melden hatte. Aber dazu kommen wir etwas später.

Die Behauptung, der Westen habe „Verbrecher“ gegen „in Russland unschuldig eingesperrte“ Menschen ausgetauscht, ist natürlich reine Propaganda, wie ein willkürlich gewähltes Beispiel aus dem Austausch zeigt. Der 18-jährige Deutsche Kevin Lick, der auch die russische Staatsangehörigkeit besitzt, wurde in Russland wegen Landesverrats zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er sehr ausgiebig russische militärische Objekte fotografiert hat. Für westliche Medien ist das Urteil ein Unding, so etwas tun nur Diktaturen, im freien Westen wäre so etwas undenkbar.

Allerdings wurden im April in Deutschland zwei Deutschrussen festgenommen. Über deren Vergehen berichteten deutsche Medien:

„Die Männer seien „dringend verdächtig, in einem besonders schweren Fall für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein“, teilte der Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof mit.“

Und was war deren „Schwerverbrechen“? Das berichteten die deutschen Medien auch:

„Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa und des Spiegel sollen sie unter anderem den US-Stützpunkt Grafenwöhr ausgekundschaftet haben, der etwa 35 Kilometer südöstlich von Bayreuth liegt.“

Das ist exakt das, was Russland Kevin Lick und übrigens auch dem US-Journalisten Evan Gershkovich vorwirft. Dass es Spionage ist, wenn Russen in Deutschland Militärbasen ausspionieren, es aber keine Spionage sein soll, wenn Westler das gleiche in Russland tun, zeigt die Doppelmoral der westlichen Medien wieder einmal deutlich.

Und auch Fischer hat ironisch auf diese Doppelmoral der westlichen Politiker und Medien hingewiesen:

„Pflichtgemäß waren die Faustpfänder der jeweils anderen Seite »Geiseln«, während die eigene Handelsware aus »Verbrechern« oder dringend Verdächtigen bestand.“

Der „Tiergartenmord“ und die westliche Propaganda

Inzwischen hat auch Russland ziemlich offen eingestanden, dass der „Tiergartenmörder“ im Auftrag der russischen Regierung gehandelt hat. Darüber habe ich berichtet (siehe hier) und ich habe dabei noch einmal auf die Vergangenheit des Ermordeten hingewiesen, der ein radikaler Islamist war, der im Kaukasus schon in den 90er Jahren ein „Islamisches Kalifat“ (also einen „Islamischen Staat“, IS) aufbauen wollte, und im Tschetschenienkrieg (übrigens im Auftrag der US-Geheimdienste) schwere Terroranschläge durchgeführt hat, wobei er an der Ermordung von bis zu 200 russischen Zivilisten beteiligt gewesen sein soll. In Deutschland hat dieser Terrorist Schutz gefunden und die Bundesregierung hat alle Ersuchen Russlands, diesen Terroristen auszuliefern, abgelehnt.

Westliche Medien haben die Vergangenheit des Mannes verschwiegen – kein Wunder, das ist ja angeblich russische Propaganda – und nur berichtet, dass der böse Putin mal wieder einen unschuldigen Regimekritiker hat umbringen lassen.

Da Fischer als Jurist keine Propaganda betreibt, erfährt man bei ihm die Tatsachen, die man in deutschen Medien normalerweise nicht erfährt. Bei Fischer klingt das so:

„Eine Besonderheit fiel dennoch auf: Deutschland ließ einen wegen heimtückischen Mordes verurteilten russischen Agenten frei, der im Auftrag der russischen Regierung im Jahr 2019 einen in Deutschland geduldeten ehemaligen Kommandeur des »kaukasischen Emirats« in den zwei Tschetschenienkriegen und US-Geheimdienstmitarbeiter erschoss. Dieser sogenannte Tiergartenmord erregte größte Aufmerksamkeit und galt jahrelang als augenscheinlicher Beweis für eine skrupellose und verbrecherische russische Destabilisierungspraxis. Welcher der Beteiligten Krasikov (Täter) und Khangoshvili (Opfer) der größere Verbrecher war, soll hier dahinstehen“

Fischer nimmt hier sehr süffisant die westliche Propaganda auseinander, indem er die von den westlichen Medien in der Regel verschwiegene Vergangenheit des Ermordeten erwähnt und ihn nicht als unschuldiges Opfer bezeichnet, wie es die westliche Propaganda immer tut. Und dass Fischer von einem „augenscheinlichen Beweis für eine skrupellose und verbrecherische russische Destabilisierungspraxis“ spricht, ist – zumindest in meinen Augen – nichts anderes als offen ironische Kritik an der westlichen Propaganda. Fischer ist Jurist, da reicht ein eingeschobenes Wort („augenscheinlich“), um etwas in aller Deutlichkeit zu sagen, was Journalisten für das breite Publikum ausführlich beschreiben und erklären müssen.

Rechtsstaat Deutschland?

In einem „echten“ Rechtsstaat ist die Justiz nicht an Weisungen der Politik gebunden. Nach dieser Definition ist Deutschland kein Rechtsstaat, weil die deutsche Regierung der Staatsanwaltschaft Anweisungen geben kann, gegen wen Verfahren eröffnet werden und gegen wen nicht. Das ist keine böse Unterstellung, das hat der Europäische Gerichtshof 2019 festgestellt, Details dazu finden Sie hier.

Das galt auch in diesem Fall, denn der Justizminister musste den Generalbundesanwalt anweisen, den Russen Krasikow freizulassen und deutsche Medien haben berichtet, dass man in der Generalbundesanwaltschaft davon gar nicht begeistert war, die Anweisung der Regierung aber umsetzen musste. Bei Fischer klingt der juristische Trick, den die Bundesregierung angewendet hat, in seinem Juristendeutsch so:

„Die Freilassung des zu lebenslanger Haft verurteilten Täters erfolgte unter der falschen Flagge des § 456a StPO, welcher der Vollstreckungsbehörde (hier: Generalbundesanwalt) ein Absehen von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe erlaubt, wenn ein Verurteilter zum Zweck anderweitiger Strafverfolgung ausgeliefert oder einem internationalen Strafgerichtshof überstellt wird. Davon kann – und konnte von vornherein – hier natürlich nicht die Rede sein: Dass der Verurteilte in Russland wegen anderer Straftaten »möglicherweise« verfolgt werde, war eine absurd-theoretische Möglichkeit, deren Erörterung in einer Juraklausur gewiss als abwegig angesehen worden wäre. Tatsächlich landete der »Tiergartenmörder« ja auch erwartungsgemäß in den Armen seines Staatspräsidenten.“

Und weiter schreibt Fischer:

„Rechtlich richtig wäre möglicherweise der Weg über das Gnadenrecht gewesen. Dann hätte der Bundespräsident den Auftragsmörder formell begnadigen müssen – nach fünf Jahren öffentlicher Empörung und sich überbietender Verabscheuungserklärungen allerdings ein schwierig zu kommunizierendes Unterfangen“

Fischer sagt es nicht so deutlich wie ich, weil er es in kompliziertem Juristendeutsch beschreibt, aber im Grunde sagt der ehemalige Bundesrichter Fischer deutlich, dass diese Konstruktion der Bundesregierung nichts mit einem rechtsstaatlichen Verfahren zu tun hatte. Der Bundespräsident hätte es legalisieren können, indem er den „Tiergartenmörder“ begnadigt, was das Recht des Bundespräsidenten ist. Aber das ging nicht, weil die deutsche Propaganda den Fall so aufgeheizt hat, dass der deutschen Öffentlichkeit der legale Weg nicht zu vermitteln gewesen wäre, wie Fischer auch schreibt:

„Wie auch immer: Aus medial-hygienischen Gründen wählte man (Entscheidungsbehörde: Kanzleramt) den Weg über die bewährte und dem Bürger dank jahrzehntelanger Einübung und mangels Überblick hoch sympathische 007-Variante. Der Zweck heiligt, Rechtsstaat hin oder her, die Mittel; Feinde sind zu »eliminieren«, feindliche Agentinnen zu verführen, Anordnungen des »Deep State« aus der Sphäre des Weltenkampfes zu befolgen.“

Deutschland, der US-Vasall

Ich habe nach Gefangenenaustausch bereits erklärt, dass der Austausch nur auf Druck der US-Regierung zustande gekommen ist und dass die Bundesregierung, die den „Tiergartenmörder“ nicht freilassen wollte, sich den Anweisungen aus Washington gefügt hat. Deutschland ist, besonders unter der heutigen Regierung, nur noch ein willenloser Vasall der US-Regierung, der im Austausch für diesen Gehorsam nicht einmal irgendetwas gefordert hat. Das sage nicht ich, das sagte US-Präsident Biden in seiner Erklärung zu dem Austausch.

Auch das ist in den Augen westlicher Medien natürlich nur „russische Propaganda“.

Daher war ich überrascht, dass man das auch bei Fischer erfahren konnte, der das natürlich zurückhaltender umschrieben hat, als ich. Bei Fischer klingt das so:

„Die Antwort auf die so schwierigen Fragen, von denen die Bürger des Rechtsstaats nachträglich staunend Kenntnis nehmen durften, liegt ersichtlich nicht in Rechtsgutachten des Generalbundesanwalts oder der Unverbrüchlichkeitsabteilung des Justizministeriums. Sie liegt im Wahlkampf der USA. Unter den Ausgetauschten befand sich auch der amerikanische Journalist Evan Gershkovich. Der Präsidentschaftskandidat Donald Trump hatte mehrfach behauptet, er hätte Gershkovich aufgrund seiner guten Beziehungen zu Wladimir Putin längst in die Heimat zurückgeholt. Die wahlkämpfende US-Regierung hatte größtes Interesse daran zu zeigen, dass sie das auch könne.“

Im Klartext sagt Fischer, dass die Biden-Regierung der deutschen Regierung eine Anweisung gegeben hat, deren wichtigster (oder sogar einziger) Grund im US-Wahlkampf liegt. Kann man deutlicher sagen, dass Deutschland unter dieser Bundesregierung nur ein US-Vasall ist, der gehorsam jeder Anweisung aus dem (von den US-Demokraten beherrschten) Weißen Haus folgt?

Für Liebhaber geschickter Formulierungen ist der darauf folgende Absatz in Fischers Artikel ein wahrer Hochgenuss:

„Das führt uns zu der Frage: Wer erpresst hier eigentlich wen? Und mit was? Und was darf der Wahlkampf der aktuellen USA-Weltregierung mit der Entscheidung der uneingeschränkt souveränen deutschen Regierung zu tun haben, einen rechtskräftig verurteilten Schwerverbrecher zwecks Ordensverleihung durch den Erzfeind freizulassen, – ohne auch nur den plausiblen Anschein der Rechtmäßigkeit und mit nachträglichen Begründungen, die zwar (allein) auf die mitmenschlichen Gefühle der Bürger abzielen, jedoch weder Konsistenz noch Rechtsgehalt erkennen lassen?“

Dieser Absatz – so mein Verständnis – trieft geradezu vor Ironie. Fischer redet von der „USA-Weltregierung“, die – Achtung Ironie von Fischer – einer „uneingeschränkt souveränen deutschen Regierung“ die Anweisung gibt, einen „Schwerverbrecher zwecks Ordensverleihung durch den Erzfeind freizulassen“. Und er betont noch einmal, dass die deutsche Regierung den (angeblichen) Rechtsstaat Deutschland dabei mit Füßen getreten hat.

Ist Fischer etwa ein russischer Propagandist, die bekanntlich behaupten, Deutschland sei kein souveräner Staat, sondern ein Vasall der USA?

„Böse Auftragsmörder, gute Auftragsmörder“

In meinem Artikel, in dem ich erklärt habe, warum Russland nun recht offen zugibt, dass der „Tiergartenmord“ im Auftrag der russischen Regierung erfolgt ist, habe ich darauf hingewiesen, dass ich Morde im staatlichen Auftrag immer verwerflich finde. Aber der Westen – und nicht etwa Russland – ist in dieser Disziplin Weltmeister, und da wir leider nicht in einer idealen Welt leben, hat Deutschland die Auslieferung des islamistischen Terroristen und Massenmörders an Russland abgelehnt . Daher hat Russland sich dafür entschieden, ihn auf diese Weise zu bestrafen, um anderen zu zeigen, dass sie nicht sicher vor Strafe sind, wenn sie in Russland Terroranschläge begehen und versuchen, sich im Westen vor der Gerechtigkeit zu verstecken.

Auch das würden deutsche Politiker und Medien als „russische Propaganda“ bezeichnen, weil sie die vielen Auftragsmorde westlicher Staaten am liebsten verschweigen, bei denen es – siehe beispielsweise die Drohnenmorde der USA – meistens mehr unschuldige Zivilisten trifft als tatsächliche oder angebliche Terroristen.

Fischer schrieb dazu:

„Wir haben uns daran gewöhnt, dass böse Auftragsmörder am Tatort Tiergarten sowie ihre Auftraggeber verbrecherische Unmenschen sind, gleichzeitig aber gute Auftragsmörder, die die Feinde ihrer Auftraggeber an Tatorten in Pakistan, Iran oder Afghanistan »eliminieren«, jedenfalls bei Beschränkung auf eine halbwegs vertretbare Zahl von unschuldig Mit-Eliminierten, im deutschen öffentlich-rechtlichen (!) Fernsehen lobend erwähnt werden.“

Es ist erfreulich, dass man so etwas im Spiegel lesen kann, auch wenn wohl nur wenige Spiegel-Leser so umständlich formulierte Artikel wirklich verstehen. Und damit die politisch interessierten Spiegel-Leser solche Artikel gar nicht erst zu Gesicht bekommen, hat der Spiegel diese Kolumne von Fischer im Ressort „Kultur“ versteckt, anstatt sie im Ressort „Politik“ zu veröffentlichen.

Ich bin nach jeder Kolumne von Fischer neugierig, wie viele Kolumnen er noch beim Spiegel veröffentlichen darf…

 

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