Es ist wieder so weit – der Bund reaktiviert „befristet“ stillgelegte Kohlekraftwerke

Es ist wieder soweit – der Bund reaktiviert „befristet“ stillgelegte Kohlekraftwerke

In einer offiziellen Pressemitteilung kündigte das von Robert Habeck geführte Wirtschaftsministerium an, die zuvor theoretisch geregelte Absicherung „der Versorgungsreserve als vorsorgliches Absicherungsinstrument“ erneut in Kraft treten zu lassen. Dadurch könnten „Stromerzeugungsanlagen der Versorgungsreserve“ genutzt werden.

Es ist wieder so weit – der Bund reaktiviert „befristet“ stillgelegte Kohlekraftwerke

 

In einer offiziellen Pressemitteilung kündigte das von Robert Habeck geführte Wirtschaftsministerium an, die zuvor theoretisch geregelte Absicherung „der Versorgungsreserve als vorsorgliches Absicherungsinstrument“ erneut in Kraft treten zu lassen. Dadurch könnten „Stromerzeugungsanlagen der Versorgungsreserve“ genutzt werden.

Ende des Jahres 2022 sorgte die amtierende Bundesregierung für eine Änderung der sogenannten „Versorgungsreserveabrufverordnung„. Diese besagte, dass über einen vorgegebenen befristeten Zeitraum gegebenenfalls die verpönten und stillgelegten Kohlekraftwerke im Land wieder aktiv für die Stromversorgung der Bürger zur Verfügung stehen dürfen. Der genau festgelegte Zeitraum lief vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. Juni 2023. In einer Pressemitteilung vom 4. Oktober sieht sich das Habeck-Ministerium nun gezwungen, erneut über die befristete Reaktivierung die Stromversorgung des Landes zu sichern.

So heißt es in der Mitteilung wörtlich:

„Die Versorgungsreserve wird reaktiviert, um Gas in der Stromerzeugung einzusparen und dadurch Versorgungsengpässen mit Gas in der Heizperiode 2023/2024 vorzubeugen.“

Nach den niedergeschriebenen Angaben des Ministeriums hat damit die Regierung am Mittwoch eine Verfügung erlassen, die es dem größten deutschen Stromerzeuger RWE erlaubt, zwei Kohleblöcke in seinem Kraftwerk Niederaußem und einen weiteren in seinem Kraftwerk Neurath wieder in Betrieb zu nehmen, um zusätzlichen Strom in das Netz einzuspeisen. Auf der Grundlage derselben Anordnung wird zudem der zweitgrößte Kohleversorger des Landes, die LEAG, zwei Blöcke des Kohlekraftwerks Jänschwalde reaktivieren.

 

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