Öffentlicher Gerichtstermin am 29. Juni: NachDenkSeiten versus Bundespressekonferenz Ein Artikel von: Florian Warweg

Öffentlicher Gerichtstermin am 29. Juni: NachDenkSeiten versus Bundespressekonferenz

Ein Artikel von: Florian Warweg

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Titelbild: Haus der Bundespressekonferenz – Ansgar Koreng / CC BY-SA 3.0 (DE)

 

Nach längerem Hin und Her sowie einem abgelehnten Verfügungsantrag ist es so weit: Am 29. Juni gibt es die erste öffentliche Verhandlung im Hauptverfahren am Berliner Landgericht zwischen dem NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg und dem privaten Verein „Bundespressekonferenz e.V.“ (BPK), welcher in Deutschland über das Monopol zur Durchführung der sogenannten Regierungspressekonferenzen verfügt. Dessen Vorstand will den NachDenkSeiten mit allen Mitteln den Zugang zu den Regierungspressekonferenzen verweigern. Man fürchte, das wurde so offen kommuniziert, einen Präzedenzfall für alle „alternativen Medien“. Für unsere Leser zeichnen wir die Argumentation der NachDenkSeiten sowie die der beklagten Seite, dem BPK e.V., nach. Von Florian Warweg.

Hintergrund: Was bisher geschah

Am 18. August 2022 erhielt der Autor dieser Zeilen auf dem Postweg ein Schreiben vom Vorsitzenden des BPK-Mitgliedsausschusses, Jörg Blank, seines Zeichens „Kanzlerkorrespondent“ bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa), in welchem ihm dieser mitteilte, dass der Ausschuss sich „nach eingehender Prüfung“ bestätigt sähe, den Antrag auf Mitgliedschaft in der BPK abzulehnen. Die einzig angeführte Begründung? Ich würde angeblich für die NachDenkSeiten nicht regelmäßig zu bundespolitischen Themen schreiben. Wie konstruiert und leicht widerlegbar diese Argumentation ist, erschließt sich durch eine kurze Inaugenscheinnahme meiner seit dem 1. Juni 2022 für die NachDenkSeiten verfassten Artikel, die sich in ihrer großen Mehrheit nachweislich bundespolitischen Themen widmen. Wenn man zu der Thematik recherchiert, wird deutlich, dass es derzeit zum Beispiel kaum andere Journalisten in der Bundesrepublik gibt, die so regelmäßig und in der politischen Breite wie ich für die NachDenkSeiten parlamentarische Initiativen im Bundestag (schriftliche Fragen, Kleine Anfragen an die Bundesregierung, Anträge etc.) auswerten und aufbereiten.

Noch eklatanter wird es, wenn man sich anschaut, was problemlos aufgenommene Mitglieder der BPK journalistisch so an Artikeln zu „Bundespolitik“ produzieren. Exemplarisch sei auf den ehemaligen Tagesspiegel-Redakteur und bis Ende 2022 Mitglied des umstrittenen Überwachungsportals „Gegneranalyse“, Matthias Meisner, verwiesen. Bis zum heutigen Tag bleibt Matthias Meisner das einzige Mitglied der Bundespressekonferenz, welches sich proaktiv und öffentlich gegen die Mitgliedschaft eines NDS-Redakteurs bei der Bundespressekonferenz ausgesprochen und eine entsprechende Kampagne initiiert hatte.

 

Daneben gibt es noch die öffentliche Bekanntmachung des Videobloggers Tilo Jung, der seit 2022 de facto über das Aufzeichnungsmonopol in der BPK verfügt. Kein anderer Journalist berichtet derzeit regelmäßig und videobasiert über die Regierungspressekonferenzen in der BPK. Eine Präsenz der NDS auf der BPK wäre also eine direkte Konkurrenz für Jung und sein mediales Business-Modell. Der Macher von Jung & Naiv erklärte im Juni 2022 folglich nicht ganz überraschend unter einem Tweet von Meisner, dass er „postwendend“ Einspruch gegen die Mitgliedschaft eines NDS-Redakteurs eingelegt habe. Seine Behauptung gegenüber Meisner, er wüsste von „Dutzenden“ solcher Einsprüche, ist nachweislich falsch. Selbst der BPK-Vorstand spricht lediglich von insgesamt sechs Widersprüchen, die eingegangen seien – wohlgemerkt bei über 900 Vereinsmitgliedern. Es legten also nur rund 0,67 Prozent der Gesamtmitgliederschaft Widerspruch ein.

Doch Meisner selbst, wie dargelegt die Hauptstimme gegen eine Mitgliedschaft der NachDenkSeiten in der BPK, schreibt spätestens seit 2023 weder regelmäßig zu bundespolitischen Themen (ein Blick auf seine Website, in der er alle Artikel aufführt, bestätigt dies), noch erfüllt er derzeit die Grundvoraussetzung in der Satzung der BPK, die vorschreibt, dass man „aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik“ zu berichten habe. Herr Meisner lebt nämlich seit Beginn 2023 vornehmlich im europäischen Ausland, genauer in Prag.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der Hauptpropagandist gegen unsere Mitgliedschaft in der BPK erfüllt selbst nicht einmal die Mindestanforderungen, die laut Satzung an den Erhalt und die Beibehaltung der Mitgliedschaft gestellt werden, dies hat aber bisher keinerlei Konsequenzen für seinen dortigen Mitgliedsstatus. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf den Ausschluss von Boris Reitschuster aus der BPK. Als einzige Begründung für den Rausschmiss wurde damals vom BPK-Vorstand angeführt, dass er gegen die Satzung verstoßen habe, indem er „keine Tätigkeit aus Berlin oder Bonn für eine Firma, die in Deutschland ansässig ist“, ausübe. Das auf seiner Seite angegebene Impressum weise eine Adresse in Montenegro auf. Fragen wirft in diesem Zusammenhang allerdings auch das Impressum auf, welches der nach Selbstauskunft „freie Journalist in Berlin und Prag“ Matthias Meisner auf seiner Homepage Meisnerwerk angibt: Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

 

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