Politik : BSW-Politikerin Tatti kritisiert Schweigen zu US-Raketenstationierung in Deutschland
Welche Fähigkeitslücke soll die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland schließen? Diese Frage einer BSW-Abgeordneten beantwortet die Bundesregierung wortkarg – mehr sagt der frühere Bundeswehr-Oberst Wolfgang Richter
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Es geht um Tomahawk, SM-6 und Hyperschallwaffen – „Langstreckenfeuerfähigkeiten“, deren dauerhafte Stationierung in Deutschland die USA vom Jahr 2026 an vorbereiten wollen. Mehr Offizielles als die genau 80 Wörter umfassende entsprechende Erklärung der US-amerikanischen und der deutschen Regierung vom 10. Juli dieses Jahres sowie die Begründung von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), mit dieser Stationierung „eine ernstzunehmende Fähigkeitslücke in Europa“ schließen zu wollen, gibt es zu diesem Thema bisher kaum. Daran ändert auch die Antwort des Bundesverteidigungsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Jessica Tatti vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nichts, da laut der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller „die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt“.
Die BSW-Politikerin Tatti wollte von der Bundesregierung wissen, welche Fähigkeitslücken genau die Stationierung der US-Raketen schließen soll und wie sich das militärische Kräfteverhältnis zwischen Russland und NATO bei land-, luft- und seegestützten Marschflugkörpern und (ballistischen) Raketen in Europa darstellt. „Russland hat in den vergangenen Jahren massiv im Bereich weitreichender Raketen und Marschflugkörper aufgerüstet“, heißt es in der Antwort des Verteidigungsministeriums. „Mit diesen Waffen bedroht Russland die Länder Europas und hat zu verschiedenen Anlässen auch Drohungen ausgesprochen.“ Die Aufrüstung habe Moskau unter Bruch des Vertrags über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag) vorangetrieben, was zu dessen Ende geführt habe. Doch dann heißt es: „Eine weitere Beantwortung der Frage kann nicht erfolgen, da der Gegenstand des Informations- bzw. Auskunftsersuchens solche Informationen umfasst, die in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können.“ Weiterlesen in freitag.de
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