Sarah Wagenknecht Nur eine komplette Neuauszählung stellt sicher, dass der Bundestag den Wählerwillen repräsentiert

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4. April 2025

Sarah Wagenknecht

Nur eine komplette Neuauszählung stellt sicher, dass der Bundestag den Wählerwillen repräsentiert

Die Liste der nicht korrigierten, offensichtlichen Fehler und Unregelmäßigkeiten bei der letzten Bundestagswahl zu Ungunsten des BSW ist lang, auch nach Feststellung des amtlichen Endergebnisses. Dieses wurde nach vereinzelten Überprüfungen immerhin schon so weit geändert, dass dem BSW nur noch 9.529 Stimmen bzw. 0,019 Prozent für den Einzug in den Bundestag fehlen sollen. Um aber sicherzustellen, dass der neue Bundestag tatsächlich den Wählerwillen repräsentiert, ist eine komplette Neuauszählung der Stimmen notwendig.

Ein Beispiel: Trotz unserer Hinweise und Beschwerden wurden in rund 50 Wahlbezirken keine Überprüfungen und Korrekturen vorgenommen, bei denen das BSW angeblich null Stimmen erhalten haben soll, Kleinstparteien dagegen überproportional viele. Es ist offensichtlich und hat sich durch bisher vereinzelt stattgefundene Überprüfungen bestätigt, dass es bei der Auszählung zu Verwechslungen z.B. zwischen „Bündnis Deutschland“ und „Bündnis Sahra Wagenknecht“ gekommen ist. Allein in diesen wenigen, extrem eindeutigen und von außen klar erkennbaren Fällen geht es um mehrere hundert Stimmen! Aber die Ursachen für diese Verwechslungen können in jedem der rund 90.000 Wahlbezirken zum Tragen gekommen sein. Ist in jedem zehnten Wahlbezirk ca. eine Stimme betroffen, dann wäre dies für die 5-Prozent-Hürde im relevanten Bereich.

Es ist so gut wie sicher: Das amtliche Endergebnis ist nicht korrekt. Und es gibt sehr plausible Argumente dafür, dass die demokratische Zusammensetzung des aktuellen Deutschen Bundestages in Frage steht. Da es keine Möglichkeit gab vor der Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine komplette Neuauszählung zu erreichen, muss nun der neu zusammengetretene Bundestag in eigener Sache entscheiden, wissend, dass dies Auswirkungen auf Mandate und Mehrheiten haben kann. Es geht dabei nicht allein um das BSW, sondern auch um die übergeordnete Frage der demokratischen Legimitation des Parlaments auf Grundlage der abgegebenen Wählerstimmen. Die Aufklärung sollte zügig geschehen, um diese Zweifel auszuräumen.

 

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