HANS–EBERHARD SCHULTZ
Notar a. D.
in mit
RECHTSANWÄLTIN NORA EBELING
RECHTSANWALT TOBIAS KRENZEL
RECHTSANWÄLTIN BEHNAZ H. RONASI
RECHTSANWÄLTIN NADIJA SAMOUR, LL.M.
Rechtsanwalt Matthias Schuster
Die Familie der im Landgericht Dresdenermordeten Ägypterin Marwa
El Sherbini, mahnt auch nach 15 Jahren einen mehr als symbolischen
„Tag gegen Antimuslimischen Rassismus“ an
Mein Beitrag als Rechtsanwalt der Familie
ANWALTSKANZLEI SCHULTZ
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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Telefon: 030 43725026 · Fax: 030 43725027
Ägypterin Marwa El–Sherbini vor 15 Jahren sollte und
wollte ich auch in diesem Jahr auf der offiziellen Ge-
denkveranstaltung des Justizministeriums vormittags
und der Veranstaltung des Ausländerrats nachmittags
sprechen. Dazu hatte mir der Bruder von Marwa einen
Beitrag übermittelt, in dem es heißt:
vor dem Landgericht im letzten Jahr endlich nach un-
serer in dem Bericht ermordeten Marwa benannt wor-
den ist. Wir hätten uns auch gerne persönlich vor Ort
bedankt, haben aber in diesem Jahr zum ersten Mal
leider keine persönliche Einladung erhalten. Aber viel-
leicht lässt sich das ja nachholen – jedenfalls ist das
Gedenken an Marwa nicht nur in unserem Familien –
und Freundeskreis nach wie vor sehr lebendig, son-
dern in der gesamten Umgebung. Wird das Gedenken
an Marwa doch durch jede Meldung über die erschüt-
ternden Todesfälle in Gaza aktualisiert“
am 17.06.24 und der Wunsch der Familie, dass ihr
Rechtsanwalt dort wieder sprechen kann, wurde abge-
lehnt. Alle Bemühungen, um das zu ändern, schlugen
fehl. Auch der Ausländerrat der Stadt Dresden hat sich
erst nach dem Austausch zahlreicher Informationen be-
reit erklärt, mich auf der Veranstaltung des Ausländer-
rats mit einem kurzen Beitrag zu Worte kommen zu
lassen zum Tag gegen Antimuslimischen Rassismus.
Ortes die Stimme der unmittelbar Betroffenen
nicht hören will. Das wäre eine neue Stufe in
dem mehr als traurigen Kapitel eines institutio-
nellen Rassismus, wie wir ihn in unserem neu er-
schienen Buch „Das Problem heißt institutionel-
ler Rassismus – Vielfalt statt Ausgrenzung“ mit
Expert:innen und Betroffenen und ihren Organi-
sationen kritisiert haben.
Ansonsten bleibt es bei der fundamentalen Kritik
an der Behandlung des Gedenktages von Marwa
El–Sherbini, ausgerechnet am Tag gegen Anti-
muslimischen Rassismus, wie wir in den letzten
Jahren formuliert haben (https://www.men–
schenrechtsanwalt.de/2022/07/redebeitrag–auf–
der–gedenkveranstaltung–fuer–marwa–el–sher-
biny–am–01–07–2022/):
Situation der Familie versetzen, die nach alle-
dem, statt eine Wiedergutmachung zu erhalten,
die diesen Namen verdient, derartige Albträume
durchmachen muss!?“
H. Eberhard Schultz, Rechtsanwalt
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, auch unter der Mobiltelefonnummer 0172 4203768
Steuernummer 31/523/61310 IBAN: DE76100500004183916564 BIC: BELADEBEXXX Berliner Sparkasse
Evelyn Hecht – Galinski kommentiert:
„als Deutsche mit jüdischen Wurzeln bin ich entsetzt über die aktuelle Entwicklung und kann
nur hoffen, dass der rassistische Mord an der Ägypterin Marwa Sherbiny und seine
skandalösen Begleiterscheinungen nicht in Vergessenheit geraten. Muss es erst wieder zu
Massenprotesten im Ausland kommen, bevor die Mitschuld der Institutionen in Deutschland
am Zustandekommen derartiger rassistischer Verbrechen, ihre fehlenden Aufarbeitung
anerkannt sowie eine Entschädigung geleistet wird, die diesen Namen verdient.
Was erleben wir gerade anstelle einer wirksamen Bekämpfung des Antimuslimischen
Rassismus? Ich bin entsetzt darüber, dass jetzt sogar mit einem neuen Gesetz in
Deutschland das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels zur Voraussetzung der Einbürgerung
gemacht werden soll. Wir müssen aufpassen, dass hier nicht auf diesem Umweg der
antimuslimische Rassismus zusammen mit Israel zur deutschen Staatsraison gemacht wird!“
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Horsta Krum (Berlin), Theologin
Schwerpunkt: Friedensarbeit
Der Park trägt jetzt den Namen der ermordeten Marwa. Offenbar meinten die politisch
Verantwortlichen, dass sie am „Tag gegen anti-muslimischen Rassismus“ mit dieser
Namensgebung ihre Pflicht erfüllt hätten. Die bloße Anwesenheit der Familie und des
Rechtsanwaltes, der in der Vergangenheit bei dieser Gelegenheit sprechen konnte, sei nun
mehr als genug.
Auch der Ausländerrat, der eine Veranstaltung am Nachmittag desselben Tages durchführt,
äußerte sich zunächst in diesem Sinne mit der fadenscheinigen Begründung: Es sei keine
Zeit – bis er schließlich dem Rechtsanwalt drei Minuten Redezeit einräumte.
Die verbale und tätliche Gewalt an Menschen mit ausländischer Herkunft, besonders an
Muslimen, wird heruntergespielt und möglichst verschwiegen. Die Proteste gegen die
Verbrechen der israelischen Armee werden kriminalisiert und tragen schnell den Stempel
„Antisemitismus“.
Der Umgang mit diesen Protesten und der Vorfall in Dresden sind nur zwei Beispiele dafür,
was mit dem Begriff „öffentlicher Fieden“ gemeint ist (gemeint sein könnte), wie er seit Ende
letzten Jahres im Strafgesetzbuch steht. Er ebnet den Weg hin zu einem autoritären Staat
mit kontrollierten öffentlichen Äußerungen, kontrollierten Versammlungen und
Demonstrationen.
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