Verfassungsbeschwerde gegen Einrichtung von “NATO Security Assistance and Training for Ukraine“ (NSATU) auf deutschem Boden

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Verfassungsbeschwerde gegen Einrichtung von “NATO Security Assistance and Training for Ukraine“ (NSATU) auf deutschem Boden

Ein Artikel von: Redaktion

Einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Verfassungsbeschwerde hat der Jurist und Physiker Alexander Unzicker gestellt. Unter anderem solle festgestellt werden, „dass die Einrichtung des Hauptquartiers der NSATU auf deutschem Hoheitsgebiet verfassungswidrig“ und darum zu untersagen sei. Der Beschwerde liege eine offene Rechtsfrage zu Grunde – kurz formuliert, laute sie: Hat das Bundesverfassungsgericht die rechtliche Möglichkeit, Krieg zu verhindern? Wir dokumentieren hier den Antrag im Wortlaut. Von Redaktion.

Bundesverfassungsgericht Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Per Telefax +49 721 9101-382
München, den 12.07.24

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Verfassungsbeschwerde des Herrn

Dr. Alexander Unzicker, xxxxxxxxxxxxxx München
– Antragsteller und Beschwerdeführer- gegen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung wegen Recht auf Leben Art. 2 Abs. 2 GG
– Antragsgegnerin –
Hiermit beantrage ich, wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung im Wege der einstweiligen Verfügung anzuordnen:Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

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