§ 140 StGB oder: Wie die deutsche Justiz zum Repressionsapparat verkommen konnte Von Alexej Danckwardt

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§ 140 StGB oder: Wie die deutsche Justiz zum Repressionsapparat verkommen konnte

Von Alexej Danckwardt

 

Ein ehemaliger Strafverteidiger erklärt, warum er froh darüber ist, im „besten Deutschland aller Zeiten“ nicht mehr vor Gericht verteidigen zu müssen. Und am Beispiel der aktuellen Verfolgungswelle für „prorussische“ Äußerungen stellt er dar, wie Willkür und Rechtsbeugung in deutschen Gerichten zunehmend heimisch werden.
Eines sei vorausgeschickt: Ich bin nach 18 Jahren Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt in der Strafverteidigung heilfroh, die Robe an den Nagel gehängt zu haben und das Elend, das sich in deutschen Gerichtssälen abspielt, nicht mehr als persönliches Trauma wahrnehmen zu müssen. Mandanten, frühere und potenzielle, konfrontieren mich mit dem Vorwurf, ich sei in einer entscheidenden Phase desertiert, und ich kann sie verstehen. Doch der Insider weiß: Auch der beste Strafverteidiger kann in dieser Zeit nichts mehr ausrichten. Anders als früher zählen vor deutschen Strafgerichten das Argument, die juristische Herleitung und das beste Plädoyer nichts mehr.

Wie so vieles in Deutschland sehe ich auch das als eine Folge des Generationenwechsels, den das Land in den letzten Jahren erlebt hat. Die alte Generation von Richtern, mit der Deutschland bei allen Problemen, Widersprüchen und Fehlurteilen gerade noch als Rechtsstaat gelten konnte, ist vor einigen Jahren abgetreten, die nachrückenden Generationen sind in vielerlei Hinsicht ein Trauerspiel.

1 Kommentar zu § 140 StGB oder: Wie die deutsche Justiz zum Repressionsapparat verkommen konnte Von Alexej Danckwardt

  1. Bisher galten leider schon. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei und vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand. Inzwischen sind wir aber vor Gericht immer mehr den gerade Regierenden ausgeliefert. Der Zeitgeist, der Anpassung über Integrität stellt schadet auf diesem Gebiet dem Gemeinwesen ganz besonders. Der Autor zeigt die Gründe dafür auf. Sehr lesenswert auch seine Ausführungen zu Intention und Urteilen zum Paragrafen 140 und dessen Missbrauch.

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