Aufruf zur weiteren Unterstützung des Kampfes der palästinensischen Studentin Reem Sahwil aus Rostock für die Einhaltung ihrer Menschenrechte H.-Eberhard Schultz

Aufruf zur weiteren Unterstützung des Kampfes der palästinensischen Studentin Reem Sahwil aus Rostock für die Einhaltung ihrer Menschenrechte

Wir wenden uns mit diesem Aufruf erneut an die interessierte Öffentlichkeit, damit unser Kampf auf neuer Ebene die notwendige Unterstützung auch finanziell erfährt. Wir haben mit Reem und ihrer Familie besprochen, weiter für die Durchsetzung ihrer Persönlichkeitsrechte zu kämpfen und ihre Ansprüche auf Widerruf, Schadensersatz und Schmerzensgeld vor den zuständigen Zivilgerichten zu verfolgen. Wie es dazu gekommen ist, hier in Stichworten:

Die 21- jährige Reem Sawihl, die mit ihrer Familie im letzten Jahrzehnt aus dem Libanon nach Deutschland gekommen war, wehrt sich weiter dagegen zum Opfer einer Medienkampagne und staatlicher Repressionsmaßnahmen zu werden.

Reem wird vorgeworfen, sie habe mit dem Posten des Mottos „From the river to the sea, Palestine will be free” die „terroristische Hamas“ unterstützt. So erschienen ab November Medienberichterstattungen bei der BILD in großer Aufmachung unter der Überschrift „Merkels Flüchtlingsmädchen Reem hetzt gegen Israel“, ähnlich auch B.Z. und Focus. Laut Medienberichten will der ehemalige Landtagsvorsitzende der CDU und Bundestagsabgeordnete Rehberg Reem sogar die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen lassen, obwohl dies rechtlich unmöglich sein dürfte.

Auffällig ist zunächst: Bei dem Posten handelte es sich um auf einen privaten Instagram-Profil hochgeladenen Inhalt von Reem, der von maximal 15 Freund:innen aus ihrer Schule einsehbar war. Als Reem von den Vorwürfen der Medien erfuhr, erlitt sie einen Nervenzusammenbruch und musste vom Notarzt behandelt werden.

Aber unabhängig davon sind die schwerwiegenden Vorwürfe vollkommen haltlos, weil Reem sich seit vielen Jahren für die Rechte aller Menschen unabhängig von Religion oder Herkunft einsetzt. Dies wurde von ihr und mehreren Zeug:innen anhand von konkreten Beispielen nachgewiesen und an Eides statt versichert.

Bereits im November 2023 hat der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (ICERD) zum aktuellen Staatenbericht der Bundesregierung in Genf ihre Besorgnis „dass friedliche Demonstrationen […] verboten werden” geäußert und festgestellt, dass eine „abschreckende Wirkung […] in Bezug auf die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in Bezug auf die derzeitige Situation in Palästina” herrscht. Und beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag findet in diesem Monat das Verfahren gegen Deutschland wegen der Unterstützung der Kriegsverbrechen von Israel statt.

Als Anwälte von Reem haben wir bisher vergeblich versucht die Medien zur Unterlassung und zum Widerruf ihrer verleumderischen Behauptungen zu verpflichten. Die Medienkammer des Landgerichts und das Berliner Kammergericht haben unsere Eilanträge gegen die Medien bedauerlicherweise zurückgewiesen:

Es läge keine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, weil bei der erforderlichen Abwägung die Meinungsäußerungsfreiheit der Medien nach schwerer wiege.

Immerhin räumt das Kammergericht in seiner ablehnenden Entscheidung im Eilverfahren ein: „Dabei nimmt der Senat ernst, dass die Antragsstellerin, wie sie glaubhaft macht, eine Panikattacke und einen Nervenzusammenbruch erlitten hat, nachdem sie von den Meinungsäußerungen der Antragsgegnerin erfuhr“.

Wir halten dies für eine inakzeptable Verletzung ihre Persönlichkeitsrechte, insbesondere weil auch die Verleumdung, sie sei eine antisemitische Terrorismusunterstützerin und „Israelhasserin“ in der gegenwärtigen öffentlichen Debatte in Deutschland schwerer wiegt als jemandem vorzuwerfen, er unterstütze eine verbotene rechtsextremistische oder faschistische Organisation. Ein Vorwurf, der nach Rechtsprechung und Literatur nur erhoben werden darf, wenn jemand tatsächlich die NPD oder eine andere faschistische Organisation unterstützt hat. Hierzu können wir uns auch auf die gutachterliche Stellungnahme des Experten Prof. em. Dr. Hajo Funke (Freie Universität Berlin) stützen, der den von Reem veröffentlichten Inhalt im Sinne der friedlichen Lösung des Konflikts auslegt.

Im darliegenden Fall kommt es daher nicht darauf an, ob das von unserer Mandantin gepostete Motto auf Veranstaltungen und Demonstrationen genutzt wird, was gerichtlich unterschiedlich entschieden wurde. So hatte das Verwaltungsgericht Berlin kurz vorher entschieden, diese Parole kann auch als Aufruf zur völkerrechtlich verbindlichen Zwei-Staatenlösung verstanden werden und der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat erst im März 2024 Demo-Auflagen kassiert, weil das Motto nicht per se strafbar sei und „die Befreiung Palästinas auch friedlich möglich“ sei.

Für diesen schwierigen Kampf bitten wir um öffentliche Unterstützung und auch finanzielle Hilfe für die im Eilverfahren angefallenen Kosten sowie unsere weitere Mobilisierung der Öffentlichkeit auf das Anderkonto von Rechtsanwalt Schultz.
(Konto IBAN: DE69 1005 0000 0399 1919 33 mit Stichwort „Reem Sahwil“)

Berlin, den 26.09.2024

H.-Eberhard Schultz                                          Ahmed Abed
Rechtsanwalt                                                     Rechtsanwalt

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