Berlin und der Antisemitismus (II)

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Berlin und der Antisemitismus (II)

Deutsche Behörden verhindern Auftritte einer Repräsentantin der UNO unter dem Vorwand der Antisemitismusbekämpfung. Bewaffnete Polizei dringt bei Ersatzveranstaltung in Räume einer Tageszeitung ein.

20Feb2025

BERLIN/MÜNCHEN (Eigener Bericht) – Mit behördlichen Maßnahmen gegen Auftritte einer Repräsentantin der Vereinten Nationen erreichen die staatlichen Vorstöße gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland einen neuen Höhepunkt. In den vergangenen Tagen wurden mehrere Auftritte der UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Territorien, Francesca Albanese, in München und in Berlin auf Druck staatlicher Stellen kurzfristig abgesagt – unter dem Vorwand, gegen Antisemitismus vorgehen zu wollen. Eine ersatzweise in den Räumlichkeiten der Tageszeitung junge Welt abgehaltene Veranstaltung mit Albanese wurde am Dienstag von bewaffneten Polizisten überwacht, die gegen den erklärten Willen der Veranstalter in das von zahlreichen Mannschaftswagen umstellte Gebäude eingedrungen waren. Parallel nimmt die Repression gegen Demonstrationen zum Gaza-Krieg zu; mittlerweile werden Kundgebungen schon gewaltsam aufgelöst, wenn dort nur in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch gesprochen wird, etwa auf Hebräisch. Mit dem Oktroy einer umstrittenen Antisemitismus-Definition schränkt Berlin inzwischen faktisch auch die Freiheit der Wissenschaft ein. Renommierte Wissenschaftler protestieren – vergeblich.

Die Antisemitismus-Resolution

Die Auseinandersetzungen um staatliches Vorgehen gegen tatsächlichen oder angeblichen Antisemitismus waren zuletzt im Herbst vergangenen Jahres eskaliert – besonders im Umfeld der Verabschiedung einer Antisemitismus-Resolution durch den Bundestag am 7. November 2024. Die Resolution legt für die Definition von Antisemitismus die international äußerst umstrittene Definition der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) fest, die es ermöglicht, Kritik am Staat Israel als angeblich antisemitisch zu brandmarken. Zudem sucht sie Meinungen, die sich laut IHRA-Definition als angeblich antisemitisch einstufen lassen, auszugrenzen und repressiv zu bekämpfen – ganz besonders Kritik an Israel (german-foreign-policy.com berichtete [1]). Amnesty International hatte im November – wie diverse weitere Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftler, Künstler und viele andere – gewarnt, bei der Umsetzung der Resolution seien „unverhältnismäßige Eingriffe in die Meinungs-, Kunst-, Wissenschafts- und Versammlungsfreiheit zu befürchten“.[2] Das bestätigt sich. Ein aktuelles Beispiel bietet eine weitere Bundestagsresolution vom 30. Januar 2025, die vorgibt, gegen Antisemitismus an Schulen und Hochschulen vorzugehen. Auch sie legt die IHRA-Definition zugrunde und sieht umfassende repressive Maßnahmen „bis hin zur ggf. Exmatrikulation“ vor.[3]Weiterlesen bei german-foreign-policy.com

 

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