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Berlin und der Antisemitismus
Bundestag instrumentalisiert Antisemitismus-Resolution für repressive Maßnahmen gegen Kritiker der Politik Israels. Der Schritt sichert faktisch das geostrategisch motivierte Bündnis mit Israel ab.
BERLIN (Eigener Bericht) – Der Deutsche Bundestag plant eine Resolution gegen Antisemitismus und instrumentalisiert sie für repressive Maßnahmen gegen deutliche Kritik an der Politik der israelischen Regierung. Die Resolution, die noch in dieser Woche verabschiedet werden soll, gründet auf der wissenschaftlich umstrittenen IHRA-Definition, deren deutsche, bereits vor Jahren von der Bundesregierung verabschiedete Fassung in der Praxis die Diffamierung von Kritik an der Politik Israels als antisemitisch erlaubt. Wer Äußerungen tätigt, die nach dieser Definition als antisemitisch gewertet werden können, soll künftig keine staatlichen Fördermittel mehr erhalten, vom Schulunterricht ausgeschlossen und von Hochschulen exmatrikuliert werden können. Der Bundestag spricht sich zudem für Organisationsverbote aus, die nach Lage der Dinge auch jüdische Organisationen treffen könnten. Staatliche Stellen müssten die Kooperation mit Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International einstellen, die die israelische Regierungspolitik scharf attackieren. Gleichzeitig verweigert Berlin, das sich als Vorkämpfer gegen Antisemitismus in Szene zu setzen sucht, Nachfahren jüdischer NS-Opfer Entschädigung – bis heute.
Antisemitische Kontinuitäten
Die Resolution des Deutschen Bundestags, die in dieser Woche im Schnelldurchlauf durchs Parlament gepeitscht werden soll, zielt, so heißt es, darauf ab, „den Antisemitismus in unserem Land wirksam und nachhaltig zu bekämpfen“.[1] Antisemitismus ist in der deutschen Mehrheitsgesellschaft in der Tat nach wie vor verbreitet. Das wäre womöglich in geringerem Maße der Fall, hätte die Bundesrepublik jemals einen klaren Trennstrich zu den alten NS-Antisemiten gezogen, die stattdessen in Westdeutschland auch nach 1945 in Amt und Würden blieben. „Die Funktionseliten der Hitler-Zeit“ hätten „das Projekt Bundesrepublik bis in die siebziger Jahre hinein entscheidend gestaltet“, hielt schon im Jahr 2001 der Historiker Norbert Frei im Resümee einer umfassenden Studie zu personellen Kontinuitäten in den bundesdeutschen Führungspositionen fest.[2] Das galt sogar auf den obersten staatlichen Ebenen; so brachte es etwa das NSDAP-Mitglied Kurt Georg Kiesinger in den Jahren vor 1945 bis zum Posten des Leiters der Rundfunkpolitischen Abteilung im Auswärtigen Amt, im Jahr 1966 dann – inzwischen CDU-Mitglied –bis zum Bundeskanzler. Ein ehrendes Porträt Kiesingers hängt bis heute vollkommen selbstverständlich in der Kanzlergalerie im ersten Stock des Berliner Kanzleramts.[3]
Kritik unter Verdacht
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