Beschlüsse mit dem alten Bundestag: Die geballte Dreistigkeit

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Beschlüsse mit dem alten Bundestag: Die geballte Dreistigkeit

Beschlüsse mit dem alten Bundestag: Die geballte Dreistigkeit

Ein Artikel von: Tobias Riegel

Sowohl das Verfassungsgericht als auch die LINKE hätten laut manchen Beobachtern gegen die geballte Dreistigkeit der abgewählten Mehrheit einschreiten können – aber erwartungsgemäß wurde das unterlassen. Auch wenn es legal ist: Dass der alte Bundestag noch schnell weitreichende Änderungen beschließen will, ist eine Verhöhnung und Entwertung des selber proklamierten „Kampfes für die Demokratie“. Aber die Verantwortlichen werden mit dem Winkelzug wohl durchkommen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Nachdem an diesem Sonntag der Haushaltsausschuss des alten Bundestages dem Parlament empfohlen hat, die nötigen Grundgesetzänderungen für zusätzliche Schuldenaufnahmen zu beschließen, ist dafür nun eine Sondersitzung am Dienstag geplant, wie Medien berichten. Dieses Vorgehen ist wie weitere Aspekte rund um das Thema Bundestagswahl meiner Meinung nach skandalös. Auch wenn das Vorgehen der abgewählten Mehrheit nicht als illegal zu bezeichnen sein sollte, so ist es doch empörend.

AfD und LINKE hatten sich laut Medienberichten – getrennt voneinander – bemüht, die Sondersitzung zu blockieren, und stellten Anfang letzter Woche Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht. Auch Sevim Dagdelen vom BSW reichte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein, um das Milliardenpaket für „Verteidigung und Infrastruktur“ zu stoppen. Aber das Gericht wies am Freitag mehrere Anträge gegen die einberufenen Sondersitzungen des alten Bundestags zurück. Die Anträge seien unbegründet, so die Richter in Karlsruhe. Der Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Volker Boehme-Neßler, schreibt in Cicero: Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

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