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»Besonderes Ausweisungsinteresse«
Von Mariam Salameh-PuvogelAls Suhail Z. (Name von der Redaktion geändert, jW) vom Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) die sogenannte Grenzübertrittsbescheinigung ausgehändigt bekam, erhielt er keinerlei Hinweis darauf, was dieses Dokument bedeutet: dass nämlich seine Abschiebung am 7. Februar 2025 von Berlin über Frankfurt am Main nach Athen stattfinden werde. Der 20jährige Mann aus Gaza hatte in Berlin bei seiner Ankunft einen Asylantrag gestellt, noch vor Beginn des jüngsten Gazakrieges. Bereits da war die Situation in der palästinensischen Küstenenklave nach über 20 Jahren Abriegelung durch das israelische Militär desaströs. In Berlin hatte der junge Mann sein Studium fortsetzen und später arbeiten wollen, um seine Familie zu unterstützen.
Dass sein Aufenthalt in Griechenland, wo er auf dem Weg nach Berlin strandete, seinen Traum einer Existenz in Deutschland verunmöglichen würde, war Suhail nicht klar. Denn das EU-weite Asylregime, das nach der »Dublin-III-Verordnung« besagt, dass Geflüchtete, die in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag stellten, an diesen Ort »zurückdeportiert« werden können, ist für die meisten Geflüchteten ein Bürokratiemonster voller unverständlicher Gesetze und Verordnungen.
Aber Suhail hatte keine Wahl. In Griechenland angekommen, wurde der junge Mann zusammen mit anderen Geflüchteten aus Gaza von der Polizei aufgegriffen und in einem geschlossenen Lager auf einer Insel des Ägäischen Meeres interniert. Menschenrechtsorganisationen haben die Zustände in den griechischen »Erstaufnahmelagern« in den vergangenen Jahren regelmäßig scharf kritisiert. In den Lagern müssen die Geflüchteten einen Antrag stellen, meist wird ihnen dabei nicht erklärt, dass dies ihre Anerkennung in anderen EU-Staaten verunmöglicht. Weiterlesen in jungewelt.de
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