Repression gegen Palästina-Bewegung: Für „Freiheit“ verurteilt
Am Mittwoch wurde ein palästinasolidarischer Aktivist vor dem Amtsgericht in Duisburg wegen der Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ wegen der „Billigung von Morden“ verurteilt.
Für »Freiheit« verurteilt
Von Henning von Stoltzenberg
Die monatelange, auch staatlich forcierte Kampagne gegen die palästinasolidarische Bewegung in Deutschland trägt Früchte. Vor dem Amtsgericht Duisburg hat am Mittwoch der erste Prozess im Zusammenhang mit einer Solidaritätsdemonstration für Palästina stattgefunden, in dem das Rufen von bestimmten Parolen nach Paragraph 140 des Strafgesetzbuchs als »Belohnung und Billigung von Straftaten« verfolgt wird.
Leon W. hatte als Anmelder einer Demonstration im Duisburger Stadtteil Hochfeld am 9. Oktober die Parolen »Von Duisburg bis Gaza, Yallah Intifada« und »From the river to the sea, palestine will be free« gerufen, die von den rund 70 Teilnehmenden wiederholt wurden. Das Gericht machte seine Position am Mittwoch klar und verurteilte den Angeklagten zu 60 Tagessätzen à 15 Euro. Einem Strafbefehl über 60 Tagessätze à 30 Euro hatte dieser zuvor widersprochen. Im Anschluss an die Verhandlung kündigte W. an, in Revision gehen zu wollen.
Bereits eine Stunde vor Prozessbeginn hatten sich rund 40 Prozessbeobachter zu einer solidarischen Kundgebung versammelt. Der Prozessbeginn verzögerte sich, da der vorgesehene Verhandlungsraum sich als zu klein herausstellte. Nach der Verlesung der Anklageschrift in einem zweiten Saal folgte die Prozesserklärung von W. Der 29jährige erläuterte die Bedeutung des Begriffs »Intifada« sowie des Slogans »From the river to the sea, palestine will be free«. Er erklärte auch ihre vielfältigen Interpretationsmöglichkeiten und den geschichtlichen Kontext im Rahmen der seit Jahrzehnten anhaltenden israelischen Besatzung Palästinas.
So würde der Begriff der »Intifada« nicht nur mit »Volksaufstand«, sondern auch mit »Bewusstwerdung« oder »etwas abschütteln« übersetzt. Die »Fluss-bis-zum-Meer-Parole« sei mitnichten von der Hamas erfunden oder exklusiv reklamiert worden, wie das Bundesinnenministerium in der Verbotsverfügung von November 2023 behaupte. Tatsächlich nutzten alle palästinensischen Organisationen den Ausspruch. Weiterlesen in jungewelt.de
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