
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zurueckweisung-grenze-rechtswidrig-100.html
Gerichtliche Eilentscheidung Zurückweisung Asylsuchender hinter Grenze rechtswidrig
Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgerichts in einer Eilentscheidung festgestellt.
Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen Asylsuchende hinter der deutschen Grenze nicht abgewiesen werden, hat das Berliner Verwaltungsgericht im Fall dreier Somalier, die zuvor von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt worden waren, entschieden. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.
Der CSU-Politiker hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt eine Intensivierung der Grenzkontrollen angeordnet. Gleichzeitig veranlasste er, dass die Bundespolizei Asylsuchende an der Grenze zurückweisen darf – mit Ausnahme von Schwangeren, Kindern und anderen Angehörigen vulnerabler Gruppen. Weiterlesen bei tagesschau.de
Kommentar hinterlassen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.