Palästina-Aktivist bleibt freigestellt

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Aus: Ausgabe vom 14.04.2025, Seite 4 / Inland
Nach Verbot Duisburger Gruppe

Palästina-Aktivist bleibt freigestellt

Arbeitsgericht erklärt Kündigung durch Land NRW aus formalen Gründen für ungültig
Von Henning von Stoltzenberg
 
Solidarisch: Prozessbeobachterinnen und -beobachter vor dem Sitz des Arbeitsgerichts in Dortmund (10.4.2025)

Eine juristische Niederlage kann manchmal als Teilerfolg verbucht werden. So ist der palästinasolidarische Aktivist Ahmad Othman mit seiner Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Dortmund am 10. April gescheitert. Dafür wurde immerhin die Kündigung als solche vom Gericht für nicht rechtens gewertet. An seinen Arbeitsplatz in einer landeseigenen IT-Abteilung kann Othman dennoch nicht zurück.

Er hatte gegen seine Entlassung durch das Land NRW Anfang November 2024 geklagt. Othman war am 20. Juni aufgrund seiner Mitgliedschaft in der »Palästina Solidarität Duisburg« (PSDU) freigestellt worden, bevor die Kündigung knapp ein halbes Jahr später erfolgte. Die Gruppe war am 16. Mai des vergangenen Jahres vom NRW-Innenministerium verboten und aufgelöst worden. Weiterlesen in jungewelt.de

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