Sahra Wagenknecht  BSW klagt auf Neuauszählung

 

 
Nach dem vorläufigen Wahlergebnis hat das BSW den Einzug ins Parlament so knapp verpasst wie keine Partei zuvor. Allerdings deutet inzwischen vieles darauf hin, dass das BSW die 5-Prozent-Hürde geknackt haben könnte.
Die relativ vielen Fehler, die bereits jetzt u.a. aufgrund unserer Hinweise korrigiert werden mussten, zeigen, dass die Zählung der Wählerstimmen in Deutschland im Promille-Bereich ziemlich fehleranfällig ist. Allein in NRW kommt das BSW nun auf weitere 1.295 Zweitstimmen, obwohl nur die auffälligsten Unregelmäßigkeiten überprüft wurden. So kam es offenbar in einigen Fällen zu Übermittlungsfehlern, durch die Stimmen für das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ u.a. dem „Bündnis Deutschland“ zugerechnet wurden. Setzt man allein diesen oberflächlichen Daten-Abgleich aus NRW ins Verhältnis zur Gesamtbevölkerung, käme das BSW bereits auf rund die Hälfte der fehlenden Stimmen – ganz ohne Neuauszählung. Die wäre aber zwingend erforderlich, denn offenkundig gibt es auch Fehler bei der Auszählung selbst. Das zeigt etwa die Neuauszählung in 12 Berliner Wahllokalen, bei der zwei zusätzliche BSW-Stimmen gefunden wurden. Hochgerechnet auf alle rund 90.000 Wahlbezirke wären das zusätzliche 15.000 Stimmen – und das BSW wäre im Bundestag vertreten. Bei über 285.000 als ungültig bewerteten Stimmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige tausend Wahlzettel fälschlicherweise als ungültig gezählt wurden, auf denen nur eine Zweitstimme für das BSW angekreuzt wurde.
Solche Fehler lassen sich nur korrigieren, wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt. Deswegen haben wir beim Bundesverfassungsgericht Klage einigereicht. Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren. Eine Partei darf nur dann an der 5-Prozent-Hürde scheitern, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sie von 5 Prozent der Wähler gewählt wurde.

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