Sind die EU-Sanktionen gegen Russland wirklich vom Völkerrecht gedeckt?

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Sind die EU-Sanktionen gegen Russland wirklich vom Völkerrecht gedeckt?

Ein Artikel von: Florian Warweg

Im Zuge der Diskussion um die teilweise Aufhebung von US-Sanktionen gegen Russland kam in der Bundespressekonferenz die Frage auf, wie Deutschland und die EU sich dazu verhalten. Die NachDenkSeiten wollten in diesem Zusammenhang wissen, wie die Bundesregierung die EU-Sanktionen gegen Russland völkerrechtlich bewertet, da die Verhängung dieser Sanktionen ohne Legitimierung durch die Vereinten Nationen erfolgte. Laut Regierungssprecher und Auswärtigem Amt sei dies kein Problem, die EU könne eigenständig Sanktionen verhängen. Doch die Rechtslage ist mitnichten so klar, wie von der Bundesregierung behauptet. Von Florian Warweg. Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

Sind die EU-Sanktionen gegen Russland wirklich vom Völkerrecht gedeckt? | BPK

Im Zuge der Diskussion um die teilweise Aufhebung von US-Sanktionen gegen Russland kam in der Bundespressekonferenz die Frage auf, wie Deutschland und die EU sich dazu verhalten. Die NachDenkSeiten wollten in diesem Zusammenhang zudem wissen, wie die Bundesregierung die EU-Sanktionen gegen Russland völkerrechtlich bewertet, da die Verhängung dieser Sanktionen ohne Legitimierung durch die Vereinten Nationen erfolgte.

1 Kommentar zu Sind die EU-Sanktionen gegen Russland wirklich vom Völkerrecht gedeckt?

  1. Die Sanktionen sind die Cyberattacken in der Welt der Werte, wie sie der Westen dem Planeten aufoktruieren will. In der international beschlossenen und aberkannten Welt des Völkerrechts der UNO sind Sanktionen ein Verbrechen. Auch wenn DenHaag noch immer nicht dagegen vorgegangen ist.

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