Verstoß gegen § 130 StGB? Baerbock billigt Kriegsverbrechen der Ukraine
Annalena Baerbock sieht die Drohnenangriffe auf Russland als durch das Völkerrecht gedeckt. Die Auffassung ist fragwürdig, denn die Angriffe richten sich gegen zivile Ziele. Sie stellen mutmaßlich Kriegsverbrechen dar. Billigt Baerbock damit Kriegsverbrechen und macht sich strafbar?
Verstoß gegen § 130 StGB? Baerbock billigt Kriegsverbrechen der Ukraine
Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) hält die Drohnenangriffe der Ukraine auf zivile Infrastruktur in Russland für vom Völkerrecht gedeckt. Diese Auffassung vertrat sie bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ihrem estnischen Amtskollegen Margus Tsahkna in Berlin.
Die Auffassung Baerbocks ist mit der deutschen Rechtssprechung nur schwer in Einklang zu bringen. Auf der Seite des Bundeskriminalamtes wird darauf hingewiesen, dass Kriegsverbrechen in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können.
„Zu Kriegsverbrechen zählen nach deutschem Recht beispielsweise Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder zivile Infrastruktur wie z. B. Wohngebiete, Bahnhöfe, Krankenhäuser, Öldepots, Gasleitungen, (Atom-) Kraftwerke, Lager mit atomaren Abfällen etc.“
Die Drohnenangriffe der Ukraine auf russische Städte, insbesondere auf Moskau, richten sich aber nicht gegen militärische Einrichtungen, sondern gegen zivile Ziele und stellen damit nach deutscher und internationaler Rechtsauffassung Kriegsverbrechen dar.
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