BSW in der 5%-Lücke

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BSW in der 5%-Lücke

14. 02. 2025 | Nur Parteien mit mindestens 5% der Zweitstimmen bekommen Bundestagsmandate. Das Bundesverfassungsgericht begründet die Legitimität dieser Sperrklausel mit der Bedeutung des Fraktionsstatus für die Parlamentsarbeit. Fraktionen können nur mit 5% der Mandate gebildet werden. Zwischen 5% der Zweitstimmen und 5% der Mandate klafft jedoch eine Lücke, die die Ausgestaltung der Sperrklausel für den Mathematiker Jens Winkler fragwürdig macht.

 

Jens Winkler.* Das Bundesverfassungsgericht rechtfertigt die 5%-Sperrklausel für den Einzug in den Bundestag mit der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Aber mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht BSW scheitert aktuell nach dem amtlichen Endergebnis der Bundestagswahl eine Partei mit 4,981 Prozent der Wählerstimmen an der 5%-Hürde, obwohl sie mehr als 5% der Sitze des Bundestages und Fraktionsstatus bekäme, wenn sie bei der Mandatsverteilung berücksichtigt würde. Wenn aber die Rechtfertigung für den Ausschluss einer Partei nicht greift, kann dieser dann verfassungskonform sein?

Parteien müssen laut Bundeswahlgesetz mindestens 5% der Zweitstimmen erreichen, um einen Sitz im Bundestag oder in den Landtagen zu erreichen. Die Vereinbarkeit dieser Regelung mit der Verfassung wird seit Längerem intensiv diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht musste sich immer wieder damit beschäftigen. Weiterlesen bei norberthaering.de

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