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BSW in der 5%-Lücke
Jens Winkler.* Das Bundesverfassungsgericht rechtfertigt die 5%-Sperrklausel für den Einzug in den Bundestag mit der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Aber mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht BSW scheitert aktuell nach dem amtlichen Endergebnis der Bundestagswahl eine Partei mit 4,981 Prozent der Wählerstimmen an der 5%-Hürde, obwohl sie mehr als 5% der Sitze des Bundestages und Fraktionsstatus bekäme, wenn sie bei der Mandatsverteilung berücksichtigt würde. Wenn aber die Rechtfertigung für den Ausschluss einer Partei nicht greift, kann dieser dann verfassungskonform sein?
Parteien müssen laut Bundeswahlgesetz mindestens 5% der Zweitstimmen erreichen, um einen Sitz im Bundestag oder in den Landtagen zu erreichen. Die Vereinbarkeit dieser Regelung mit der Verfassung wird seit Längerem intensiv diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht musste sich immer wieder damit beschäftigen. Weiterlesen bei norberthaering.de
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