„Chancen sind da“ – O-Töne zum BSW-Einspruch gegen Ergebnisse der Bundestagswahl

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„Chancen sind da“ – O-Töne zum BSW-Einspruch gegen Ergebnisse der Bundestagswahl

Ein Artikel von: Redaktion

Mit einem denkbar knappen Wahlergebnis von 4,97 Prozent der Stimmen hat das Bündnis Sahra Wagenknecht den Einzug in den Bundestag verpasst. Einiges deutet allerdings darauf hin, dass die für den Einzug fehlenden gut 13.000 Stimmen in Wirklichkeit da sind und wahrscheinlich in falsch berechneten Wahlzetteln „schlummern“. Nun gab die Partei ihren Einspruch gegen das amtliche Wahlergebnis ein. Ein Erfolg dieser Bemühungen würde bedeuten, dass eine schwarz-rote Koalition keine Mehrheit haben würde. Das Problem: Die Suche nach der Wahrheit wird Wochen, eher aber Monate dauern. Eine weitere Ausgabe der O-Töne.


Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Die erste Hochrechnung um 18:00 Uhr

„ARD-Moderator: Die SPD in der Hochrechnung wie in der Prognose bei 16 Prozent im Allzeit-Tief, die CDU 22,4, die CSU 6,6, macht 29. Die Grünen 13,3, die FDP 4,9, die AfD 19,6 – Sie sehen, das sind alles minimale Veränderungen, da war’s eine 19,5 –, die LINKE 8,6 – auch noch einen Tick höher –, BSW bleibt bei 4,7. Verzichte drauf, jetzt in den Bundestag zu schauen, das Wichtigste: Es gibt vier Varianten eines möglichen Parlaments – eines mit fünf Fraktionen, dann sind FDP und BSW draußen. Die FDP könnte über die Fünf springen, oder die BSW könnte über die Fünf springen, oder beide würden es tun. Ganz wichtig als politisches Ergebnis dieses Abends: Die als selbstverständlich angesehene Möglichkeit einer Koalition aus CDU, CSU und SPD wäre überhaupt nur möglich, wenn FDP und BSW draußen bleiben.“

(Quelle: ARD, ab Minute 0:09)


BSW-Chefin Sahra Wagenknecht am 24. Februar 2025

„Abschließend möchte ich auch noch eine Sache erwähnen, die wir auch prüfen. Denn es ist ja durchaus – es haben ja mehrere Verfassungsrichter darauf hingewiesen –, dass die Bundestagswahl auch rechtlich anfechtbar sein könnte. 230.000 Auslandsdeutsche haben sich zur Wahl registriert, aber offenbar nur ein Bruchteil davon – die genauen Zahlen sind bisher nicht bekannt – konnte an der Wahl auch tatsächlich teilnehmen. Wenn eine Partei aus dem Bundestag fliegt, weil ihr 13.400 Stimmen fehlen, und in relevanter Zahl Menschen an dieser Wahl nicht teilnehmen konnten und von ihrem Wahlrecht nicht Gebrauch machen konnten, stellt sich schon die Frage nach dem rechtlichen Bestand des Wahlergebnisses.“

(Quelle: phoenix vor Ort, ab Minute 17:36) Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

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