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Compact“: Fragwürdiges Verbot
17. Juli 2024
Das Verbot des rechtsextremistischen Magazins „Compact“ ist fragwürdig, auch wenn die dort verbreiteten Inhalte meiner Meinung nach abzulehnen sind. Denn bei der Beurteilung des Schrittes geht es nicht darum, ob man mit „Compact“ einer Meinung ist, sondern ob Grundsätze der Verfassung geachtet wurden. Die wurden laut Juristen durch das Verbot verletzt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Das Bundesinnenministerium hat das rechtsextremistische Compact-Magazin des Publizisten Jürgen Elsässer verboten, wie Medien berichten. Rechtsgrundlage für das Verbot sei das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden können. Begründet werde das Verbot mithilfe einer umfangreichen Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz, an der auch der brandenburgische Verfassungsschutz beteiligt gewesen sei, so die Tagesschau. Sowohl das Bundesamt als auch der Landesverfassungsschutz beobachten Compact demnach seit Jahren und hätten das Medium seit Ende 2021 als “gesichert rechtsextremistisch“ bewertet. Weiterlesen in den nachdenkseiten.de
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