Die Krise des Internationalen Strafrechts Von Malika Salha

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Aus: Ausgabe vom 07.04.2025, Seite 12 / Thema
Recht

Die Krise des Internationalen Strafrechts

Sowohl die ausbleibende Vollstreckung des Haftbefehls gegen Netanjahu als auch die Klassifizierung von Menschen als »freiwillige menschliche Schutzschilde« im Südlibanon zeigen, wie Recht der Machtpolitik unterliegt
Von Malika Salha
 
Zivilisten im Libanon werden von Israel als »freiwillige menschliche Schutzschilde« für die Hisbollah eingestuft, um Angriffe auf Wohngebiete zu rechtfertigen (Beirut, 1.4.2025)

 

Malika Salha ist Juristin und Masterstudentin der Internationalen Strafjustiz mit dem Schwerpunkt Nah- und Mittelost, sie hat Rechtswissenschaften in Berlin und Potsdam studiert.

Die Vereinten Nationen haben ein unabhängiges Gericht geschaffen, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). So soll verhindert werden, dass Verstöße gegen das Völkerstrafrecht aus rein politischen Gründen geahndet bzw. nicht geahndet werden. Wie gut aber funktioniert diese Überlegung, insbesondere dann, wenn rechtliche Auslegungen letztlich machtpolitischen Interessen angepasst werden? Muss Deutschland sich nicht an das internationale Strafrecht halten? Die Rechtslage ist in diesem Kontext eindeutig: Befindet sich eine Person, die zum Zwecke der Festnahme gesucht wird, in einem Mitgliedstaat, so ist der IStGH nach Artikel 89 des Römischen Statuts dazu befugt, den betreffenden Staat um die Festnahme und Überstellung der Person zu ersuchen. Die diesbezüglichen Regelungen sind in Deutschland im Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem IStGH festgehalten. Gemäß Paragraph 9 dieses Gesetzes werden dann die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung des Aufenthaltes und zur Festnahme des Verfolgten ergriffen. Die Zuständigkeit für die Fahndungsmaßnahmen liegt in diesem Fall bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Auch Deutschland wäre demnach dazu verpflichtet, den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu festzunehmen, sollte er deutschen Boden betreten. Was genau prüft die Bundesregierung hier? Und könnte eine politische Überprüfung und Legitimierung einer Nichtstrafverfolgung rechtlich geltend gemacht werden? Weiterlesen in jungewelt.de

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