Ende vergangenen Jahres ergriff die Bundesinnenministerin Maßnahmen, um den Antisemitismus auf deutschen Straßen zu bekämpfen. Unter anderem verhängte Nancy Faeser ein Betätigungsverbot gegen die Hamas. Die Parole „Vom Fluss bis zum Meer“ untersagte sie mit. Sie ist die deutsche Abkürzung des Ausspruchs „From the river to the sea – Palestine will be free“ und bezieht sich auf Jordan-Fluss und Mittelmeer, das Gebiet also, in dem heute der Staat Israel liegt. Aus Sicht des Ministeriums handelt es sich um ein Kennzeichen der Hamas, doch schon bald nach der Verfügung wurden Zweifel laut, ob sich der Satz so eindeutig zuordnen lässt und ein Verbot mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist. Nun hat sich erstmals die Kammer eines Landgerichts damit auseinandergesetzt. Sie kommt zu einer anderen Auffassung als die Ministerin. Weiterlesen in faz.net.de
Kommentar hinterlassen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.