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Im Mafiastil
Politiker der möglichen Kanzlerpartei CDU äußert sich zustimmend zum Vorstoß von Trump, die USA sollten den Gazastreifen übernehmen. Trump nutzt Annexionsdrohung in Panama, um chinesische Konzerne faktisch zu berauben.
WASHINGTON/BERLIN (Eigener Bericht) – Aus der Partei des möglichen nächsten Bundeskanzlers, der CDU, kommen vorsichtig positive Äußerungen zum Vorstoß von US-Präsident Donald Trump, die USA würden „den Gazastreifen übernehmen“. Trump hatte bereits zum zweiten Mal gefordert, die vollständige palästinensische Bevölkerung des Gazastreifens zu vertreiben, und erklärt, er wolle das Gebiet dann in eine „Riviera des Nahen Ostens“ transformieren. Außenminister Marco Rubio hatte auf X geschrieben: „Make Gaza Beautiful Again!“ Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Johann Wadephul hatte dazu erklärt, es sei „gut, dass die USA Verantwortung übernehmen“, und hinzugefügt: „Wir teilen die Analyse“, der Status quo sei „nicht haltbar“. Die Zustimmung des CDU-Abgeordneten gilt einer Politik, die das internationale Recht offen missachtet. In Panama benutzt die US-Regierung eine Annexionsdrohung, um die Behörden zu veranlassen, einem chinesischen Konzern die legal erworbene Befugnis zum Betrieb zweier Häfen zu entreißen und sie US-Unternehmen zu übertragen. Berlin schweigt dazu. In Gaza könnte von Trumps Drohung sein Schwiegersohn Jared Kushner persönlich profitieren.
„Einfach säubern“
US-Präsident Donald Trump hatte schon kürzlich verlangt, die palästinensische Bevölkerung des Gazastreifens solle von dort vertrieben und zwangsweise andernorts untergebracht werden. Es gehe insgesamt „um eineinhalb Millionen Menschen“, behauptete Trump am 25. Januar. Diese Menschen müssten in Ägypten und in Jordanien angesiedelt werden. Man solle „das ganze Ding“ – den Gazastreifen, der ohnehin „ein Abrissgelände“ sei – „einfach säubern“.[1] Der Vorstoß hatte den Beifall mancher Politiker der extremen Rechten in Israel gefunden, war aber ansonsten weltweit auf Ablehnung gestoßen. Er bricht umfassend mit dem gängigen internationalen Recht.Weiterlesen in german-foreign-policy.com
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