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Im Schneckentempo
Von Yaro AllisatNach fünf Jahren im Prozess gegen den BDS-Beschluss des Bundestages steht der nächste Verfahrensschritt an. Am Mittwoch wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt, ob für die inhaltliche Entscheidung Verwaltungs- oder Verfassungsgerichte zuständig sind. Eine Entscheidung lag bis jW-Redaktionsschluss nicht vor. In einer vorläufigen Stellungnahme geht das Gericht jedoch von einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit aus. Sollte dem so sein, ist der Weg für eine Verfassungsbeschwerde frei. Die Kläger wollen diesen gehen, wenn nötig, auch bis vor den Europäischen Gerichtshof.
Wird doch anders entschieden, wird die Klage für eine inhaltliche Entscheidung zurück an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewiesen. Das hatte sich im Juni 2023 für nicht zuständig erklärt. Bis zu einer inhaltlichen Entscheidung wird es noch Monate oder auch Jahre dauern – Zeit, in der laut den Klägern die Repression palästinasolidarischer Stimmen noch immer durch einen Bundestagsbeschluss gedeckt ist. Der BDS-Beschluss vom Mai 2019 fordert unter anderem, der »BDS-Bewegung oder Gruppierungen, die die Ziele der Kampagne verfolgen, die finanzielle Unterstützung und die Vergabe von kommunalen Räumen zu verweigern«. Weiterlesen in jungewelt.de
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