19. September 2024
Obwohl die deutsche Bundesregierung nach den Angriffen der Hamas vom 7. Oktober mit einer demonstrativen Verzehnfachung der Rüstungslieferungen an Israel für die ganze Welt erkennbar Beihilfe zur völkerrechtswidrigen
Kriegsführung Israels geleistet hat, sieht der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof darin keine Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen („Völkerstraftat“).
In einem Schreiben an meine Anwälte vom 28. 8. 2024 lehnte er es „mangels Anfangsverdachts“ ausdrücklich ab, gegen die Mitglieder des Bundessicherheitsrates der Bundesregierung auch nur zu „ermitteln“. Die deutschen Rüstungs- und Waffenlieferungen seien keine Beihilfe zu Kriegsverbrechen.
Dies ist die Antwort des Generalbundesanwalts auf die gemeinsame Strafanzeige des Deutsch-Palästinensers K. Alastal aus Bochum, der in Gaza-Krieg etliche Familienmitglieder verlor, und mir vom 24. Februar dieses Jahres gegen die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung.
Die Generalbundesanwaltschaft, Vorzeigebehörde der deutschen Justiz, macht es sich zu leicht, wenn sie selbst einen „Anfangsverdacht“ ablehnt und sich weigert, auch nur zu „ermitteln“. Wenn im Fall der verzehnfachten und ausdrücklich „prioritär bearbeiteten“ deutschen Rüstungslieferungen an Israel kein „Anfangsverdacht“ einer Beihilfe vorliegt, wann liegt dann jemals ein Anfangsverdacht vor?
Hier zeigt sich erneut, wie verhängnisvoll die Weisungsbefugnis des Bundesjustizministers gegenüber dem Generalbundesanwalt ist.
Dieses Interventionsrecht der Bundesregierung widerspricht eklatant dem Rechtsstaatsprinzip und dem Prinzip der Gewaltenteilung. Es schadet dem Ansehen Deutschlands als demokratischer Rechtsstaats weltweit.
In der Tat widerlegt die Abhängigkeit des Generalundesanwalts von der Exekutiven das Prinzip eines Rechtsstaats ganz grundsätzlich.